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Montag, 5. Januar 2015

Braucht eine Kita Sicherheitsbeleuchtung? Der Strom ist ja laut Bundesnetzagentur (fast) immer da!

Foto: Flickr/Herr Herrner

In vielen Brandschutzkonzepten werde ich jetzt damit konfrontiert, dass die Bundesnetzagentur in Ihren Statistiken schreibt, dass in Deutschland im Jahr maximal für 15 Minuten der Strom ausfällt. Auch wenn es sicherlich an der Statistik der Bundesagentur dieses oder jenes zu kritisieren gibt, halte ich Sie für richtig. Denn es ist ja alles noch viel besser, als es aussieht: Die 15 Minuten setzen sich nämlich noch aus vielen einzelnen Minuten zusammen. Also im Schnitt beträgt der zusammenhängende Stromausfall nicht 15 Minuten sondern immer nur einige Minuten hintereinander übers ganze Jahr verteilt. Das ist doch toll, oder? Das ist ein Spitzenwert. Wahrscheinlich der beste Wert auf der ganzen Welt.

Aber er beschreibt eben nur das öffentlich Netz. Hier sorgen sich Fachleute ständig darum, dass die Anlagen intakt bleiben .

Bei einer Kita sieht das ganz anders aus. Wenn der Bagger das Zuleitungskabel zerstört, ist in der Kita kein Strom da, obwohl das beste Netz der Bundesagentur voll intakt ist. Wenn ein defektes Elektrogerät in der Kita einen Stromausfall auslöst, nützt das beste Stromnetz der Welt ebenfalls nicht. Wenn ein Kabelschaden in der Kita den Stromausfall auslöst, nützt die Bundesagentur auch nicht; auch bei Fehlbedienungen hilft sie nicht. Auch wenn im Gebäude eine Panik ausbricht, hilft die Bundesnetzagentur nicht. 


Also: Natürlich braucht jede Kita eine Sicherheitsbeleuchtung. Denn in den meisten Schadensfällen hilft das weltbeste Netz der Bundesnetzagentur nicht. Auch nach den Schadensstatistiken der Sachversicherungen entstehen die meisten Brandschäden durch die Elektroinstallation im Gebäude. Dagegen helfen nur Schutzeinrichtungen im Gebäude. Dagegen hilft nur eine unabhängige Stromversorgung. Für die Beleuchtung bedeutetes das: Dagegen hilft nur eine normgerechte Sicherheitsbeleuchtung.

Montag, 9. Juni 2014

Vorlage für ein funktionierendes Brandmeldekonzept


Hilfe! In fast allen Brandschutzkonzepten die mir in den letzten Monaten vorlagen, werden Brandmeldeanlagen nach DIN 14675, Kategorie 2 (Teilschutz), sofort ohne Rücksicht auf Verluste im Brandschutzkonzept festgeschrieben. Warum eigentlich? Die Brandschutzkonzeptersteller wissen, dass der Vollschutz ziemlich teuer ist. Also bleibt wohl zum Ausschreiben nur der Teilschutz? Doch so groß ist die Einsparung gegenüber einer Anlage mit Vollschutz nie, denn wenn ich alle Rauchmelder laut Brandschutzkonzept in die Pläne einzeichne, erhalten fast alle Räume einen Rauchmelder. Ich finde das in der Regel übertrieben, aber im Brandschutzkonzept ist es so festgeschrieben. Hier wäre auf jeden Fall eine kurze Rücksprache bei einem Elektroplaner sinnvoll. Nur so kann der wirtschaftliche Vorteil einer Anlage mit Teilschutz gegenüber einer Anlage mit Vollschutz zum Tragen kommen.
Aber warum es immer, auch bei einfachsten Projekten, eine Brandmeldanlage nach DIN 14675 sein muss, verstehe ich nicht. Liegt es an der Unkenntnis der Brandschutzkonzeptersteller? Ein Hausalarmanlage nach BHE-Richlinie wäre meiner Meining nach in diesen Fällen immer die beste technische Lösung. Doch in den Brandschutzkonzepten ist sie als Lösung völlig ausgestorben.

Wenn im Brandschutzkonzept eine Brandmeldeanlage nach DIN 14675 festgeschrieben ist, muss entsprechend Abschnitt 5 ein Brandmeldekonzept aufgestellt werden. Die Arbeit dafür erledigt man bei kleinen oder mittleren Projekten am besten mit nützliche Vorlagen dazu.


Am 27.3.12 hatte ich hier im Blog schon die sehr gute Brandmeldekonzeptvorlage vom VdS (VdS 3140) vorgestellt. Heute möchte ich Ihnen eine weitere Vorlage empfehlen. Es ist die Vorlage eines Brandmeldekonzeptes der Fa. Siemens. Diese ist sehr übersichtlich aufgebaut und wenn Sie die Punkte Schritt für Schritt abarbeiten, haben Sie am Ende alle Fragen an eine Brandmeldeanlage in kleineren und mittleren Projekten geklärt. 

Also liebe Bauherren und Betreiber einer Brandmeldeanlage, wenn Ihnen Ihr Elektroplaner für Ihre Brandmeldeanlage kein Brandmeldekonzept vorlegt, laden Sie sich dieses Konzept herunter und gehen es Schritt für Schritt mit Ihm durch. Denn die Verantwortung für die Erstellung eines solchen Konzeptes liegt letztendlich bei Ihnen als Betreiber der Brandmeldeanlage, so will es der Gesetzgeber.

Samstag, 22. Juni 2013

Die 4 wichtigsten Punkte, die Sie als Betreiber einer Kita bei der Aufstellung des Brandmeldekonzeptes beachten müssen.





Als Betreiber einer Kita verpflichtet Sie der Gesetzgeber auch zur Erstellung des Brandmeldekonzeptes der Brandmeldeanlage in Ihrem Objekt.

Dabei müssen Sie die folgenden Punkte unbedingt beachten:

1. In welchem Umfang soll die Kita mit Rauchmeldern überwacht werden?

Sie müssen sich überlegen, welche Brandgefahren in der Kita lauern. Müssen alle Räumen in der Kita mit Rauchmeldern überwacht werden? Reicht vielleicht ein Teilschutz, d. h. nur Räume mit Brandgefahr müssen überwacht werden? In Ausnahmefällen genügt eventuell auch nur der Schutz der Fluchtwege, oder der Schutz spezieller feuergefährlicher Einrichtungen.

2. Sollen alle Bereiche alarmiert werden?

Bei der Auslösung eines Brandalarmes erfolgt die Alarmierung im einfachsten Fall durch Sirenen. Müssen alle Bereich alarmiert werden? Vielleicht sollen Krippenkinder nicht in Panik versetzt werden? Bei größeren Einrichtungen ist es oft sinnvoll, die einzelnen Etagen separat zu alarmieren, damit die Evakuierung geordnet erfolgen kann. Eventuell ist auch die Installation einer Sprachalarmierung sinnvoll, damit gezielt Anweisungen an das Personal oder Besucher erteilt werden können.

3. Soll der Alarm weiter geleitet werden?
 

Reicht eine interne Alarmierung? Können Sie die Evakuierung mit eigenen Kräften leisten oder ist die umgehende Unterstützung durch die Feuerwehr oder einen Wachdienst notwendig? Wenn Sie Unterstützung benötigen, muss das Alarmsignal über das Telefonnetz an eine externe Stelle weitergeleitet werden.

4. Was passiert bei Stromausfall am Wochenende?

Was passiert bei Störungen außerhalb der Betriebszeit? Werden Störmeldungen an eine externe Stelle weitergeleitet oder sind sie nur intern erkennbar? Werden Störungen nicht weiter gemeldet, so muss der Akku der Brandmeldezentrale mindestens für 72 Stunden reichen, damit bei einem Stromausfall am Freitagnachmittag die Anlage auch noch am Montagmorgen funktioniert.


PS: Der Gesetzgeber lässt auch zu, dass das Brandmeldekonzept nicht von Ihnen, sondern von Ihrem Beauftragten erstellt werden kann. Also können Sie selbstverständlich auch mich mit der Erstellung Ihres Brandmeldekonzeptes beauftragen. Oder fällt Ihnen jemand Besseres ein? Mir nicht.

Dienstag, 7. August 2012

Fachbuch: Brandschutz in Kindergärten, Schulen und Hochschulen

Frau Dipl.-Ing. Sylvia Heilmann aus Pirna ist im Großraum Dresden eine weithin bekannte und anerkannte Brandschutzplanerin, -sachverständige und -prüferin.

Vor einigen Jahren erschien Ihr o. g. Fachbuch in erster Auflage. Sie hat es zwischenzeitlich überarbeitet und angepasst. Die 2. Auflage erscheint nach Verlagsangaben Mitte August.

Der Feuertrutz-Verlag veröffentlichte dazu den folgenden Kurztext:

"Schulen, Kindergärten und Hochschulgebäude erfordern häufig eine brandschutztechnische Sanierung, da heutige Sicherheitsstandards nicht erfüllt werden. Bei der brandschutztechnischen Sanierung das richtige Maß zu finden, ist allerdings eine komplexe Aufgabe – sie lässt sich nicht allein auf das bloße Umsetzen abstrakter Vorschriften beschränken.

Die 2. aktualisierte Auflage des Fachbuches vermittelt einen Überblick über die gesetzlichen Vorgaben, die Grundbegriffe sowie einzelne Spezialdefinitionen. In der Neuauflage, die redaktionell überarbeitet wurde, hat Sylvia Heilmann das Kapitel „Schutzziele“ und viele Praxisbeispiele neu aufgenommen. Die Autorin erläutert und illustriert die grundsätzliche Herangehensweise an die sicherheitstechnische Beurteilung anhand bestehender Kindergärten, Schulen sowie Hochschulen. "

Haben Sie, wie ich, die erste Auflage verpasst, ist es jetzt eine gute Gelegenheit das Buch zu kaufen.


Brandschutz in Kindergärten, Schulen, Hochschulen
2., aktualisierte Auflage von Dipl.-Ing. Sylvia Heilmann

Donnerstag, 12. Juli 2012

Aufzugssteuerung bei Brandschutzkonzepten: Unterschied zwischen Evakuierungsschaltung und Brandfallsteuerung


Wenn Sie bei der Erstellung von Brandschutzkonzepten die Flucht- und Rettungswege betrachten, spielen Aufzüge eine wichtige Rolle. Das tun sie seit dem Brand auf dem Düsseldorfer Flughafen noch mehr. Hier waren Aufzüge direkt in die Brandherde gefahren. Dadurch kamen Menschen ums Leben oder ihre Gesundheit wurde gefährdet.

Seitdem ist die Aufzugsteuerung im Brandfall ein zentrales Thema bei der Erstellung von Brandschutzkonzepten. Die Aufzüge sollen geregelt gesteuert oder gestoppt werden.

Dabei werden oft die Evakuierungsschaltung und die Brandfallsteuerung verwechselt.

Die Evakuierungsschaltung steuert einen Aufzug bei einem Spannungsausfall in dessen Hauptzugangsstelle und setzt ihn dort bei geöffneten Türen still.

Die Brandfallsteuerung sorgt hingegen dafür, dass der Aufzug in eine rauchfreie Etage fährt, die dem Ausgang am nächsten liegt. Welches Geschoss rauchfrei ist, wird durch die Brandmeldeanlage abgefragt und an die Aufzugssteuerung weitergegeben.

Zu finden ist diese Forderung z.B. in den Versammlungsstättenverordnungen der meisten Bundesländer, aber auch in den Hochhausrichtlinien. Ferner sind Einzelheiten auch in den Aufzugsnormen geregelt.

Bei Fahrtreppen wird durch eine Brandfallsteuerung nur diejenige weiter betrieben, die aus dem Gefahrenbereich heraus fährt.