Samstag, 30. November 2013

Auch 2014 wieder: Förderung für LED-Leuchten bei Sanierungsprojekten in Kommunen durch das BMU


Nach 2013 fördert das Bundesministerium für Umwelt auch 2014 wieder die Sanierung von Beleuchtungsanlagen in Kommunen mit LED-Leuchten und der entsprechenden Steuerungstechnik. Antragsberechtigte sind Kommunen, Kirchen, Hochschulen, Bildungseinrichtungen und kulturelle Einrichtungen.

Die Förderquote ist zwar von 40% (2013) auf 30% (2014) gesunken, trotzdem dürfte das für viele Projekte nach ein guter wirtschaftlicher Anreiz sein. Das Projekt muss mindestens eine Fördersumme von 11.667 EUR haben. Sie können aber auch verschiedene Projekte zusammenrechnen und die Investitionskosten entsprechend kumulieren.

Förderanträge können vom 1. Januar 2014 bis 30. April beim Projektträger eingereicht werden.

Die Förderanträge können Sie natürlich selbst einreichen, allerdings sind die geforderten Angaben ziemlich umfangreich und erfordern eine Menge Detailwissen über Beleuchtungsplanung und die entsprechende Wirtschaftlichkeitsnachweise. Sie sind als wirklich gut beraten, wenn Sie einen Elektroplaner mit der Bearbeitung des Förderantrages beauftragen ;-) ....

Ich habe im letzten Jahr 2 Projekte für die Landeshauptstadt Dresden bearbeitet und bin selbst ganz schön ins Schwitzen gekommen, so umfangreich sind die geforderten Nachweise. Die Angaben konnte man online eingeben. Allerdings war der Server an den letzten Tagen vor dem Ende der Antragsfrist so überlastet, dass ich fast 10!!! Stunden für die abschließende Antragsbearbeitung gebraucht habe.

Haben Sie ein Projekt, dass für die Förderung in Frage kommt? Rufen Sie mich unter 0351 6410123 an. Ich helfe Ihnen.

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