Donnerstag, 12. Juli 2012

Aufzugssteuerung bei Brandschutzkonzepten: Unterschied zwischen Evakuierungsschaltung und Brandfallsteuerung


Wenn Sie bei der Erstellung von Brandschutzkonzepten die Flucht- und Rettungswege betrachten, spielen Aufzüge eine wichtige Rolle. Das tun sie seit dem Brand auf dem Düsseldorfer Flughafen noch mehr. Hier waren Aufzüge direkt in die Brandherde gefahren. Dadurch kamen Menschen ums Leben oder ihre Gesundheit wurde gefährdet.

Seitdem ist die Aufzugsteuerung im Brandfall ein zentrales Thema bei der Erstellung von Brandschutzkonzepten. Die Aufzüge sollen geregelt gesteuert oder gestoppt werden.

Dabei werden oft die Evakuierungsschaltung und die Brandfallsteuerung verwechselt.

Die Evakuierungsschaltung steuert einen Aufzug bei einem Spannungsausfall in dessen Hauptzugangsstelle und setzt ihn dort bei geöffneten Türen still.

Die Brandfallsteuerung sorgt hingegen dafür, dass der Aufzug in eine rauchfreie Etage fährt, die dem Ausgang am nächsten liegt. Welches Geschoss rauchfrei ist, wird durch die Brandmeldeanlage abgefragt und an die Aufzugssteuerung weitergegeben.

Zu finden ist diese Forderung z.B. in den Versammlungsstättenverordnungen der meisten Bundesländer, aber auch in den Hochhausrichtlinien. Ferner sind Einzelheiten auch in den Aufzugsnormen geregelt.

Bei Fahrtreppen wird durch eine Brandfallsteuerung nur diejenige weiter betrieben, die aus dem Gefahrenbereich heraus fährt.

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