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Montag, 8. Juni 2015

Rauchmelder und Unterzüge


Optische Rauchmelder sind so projektiert, dass Sie den Rauch in einem definierten Deckenfeld um sie herum erkennen und melden.

Unterzüge behindern dieses Erkennen. Sie fragen mich deshalb oft: Ab welcher Höhe muss ich Unterzüge berücksichtigen?

Laut DIN VDE 0833-2 müssen Unterzüge und andere Unterverteilungen der Decke mit einer Höhe größer 3% der Raumhöhe berücksichtigt werden. Das gilt jedoch erst ab einer Mindesthöhe größer als 20cm. Analog wie die baulichen Unterzüge sind auch Lüftungskanäle und andere Installationen an der Decke zu behandeln.

Montag, 19. Januar 2015

Wo kommt denn das Feuerwehrschlüsseldepot hin?

Prinzipanordnung Feuerwehrschlüsseldepot und Zubehör
Bei jedem Projekt mit Brandmeldeanlage und Aufschaltung auf die Feuerwehr stellt mir der Architekt früher oder später die Frage: "Wo kommt denn der Feuerwehrschlüsselkasten hin?" Naja, Feuerwehrschlüsselkasten heißt das Ding schon eine Weile nicht mehr. Trotzdem ist es natürlich für Sie als Architekt interessant, an welcher Stelle an der Fassade und wie das Feuerwehrschlüsseldepot (FSD) eingebaut werden muss.

Feuerwehrschlüsseldepots dürfen grundsätzlich nur in Wände aus Mauerwerk, gegossenem Beton oder Stahlbeton eingebaut werden. Die Wände müssen den Anforderungen an Außenwände gemäß DIN EN 50518-1 entsprechen. Zulässig sind Wände, die aus
  • massivem Mauerwerk mit mindestens 200 mm 
  • gegossenem Beton mit mindestens 150 mm
  • Stahl-Beton mit mindestens 100 mm
Dicke gefertigt sind.
 

Die Wände müssen mindestens 80 mm dicker sein als die Einbautiefe des Feuerwehrschlüsseldepots (SD). Das Schlüsseldepot muss
eingemauert oder in die Betonwand eingegossen werden.

Der Einbau eines FSD muss so erfolgen, dass die Außentür bündig mit der Außenfläche der Wand abschließt und sich die Unterkante des FSD in einer Höhe von mindestens 0,8m und höchstens 1,40m über dem fertigen Fußboden befindet.

Schlüsseldepots müssen in unmittelbarer Nähe (Umkreis von etwa 5 m) vor dem von der Feuerwehr vorgesehenen Zugang bzw. der Zufahrt angebracht werden.

Ein ungehinderter Zugang zum Schlüsseldepot muss für den jeweiligen Zugangsberechtigten jederzeit möglich sein.

Schlüsseldepots sind vorzugsweise an wettergeschützten Stellen zu installieren, z.B. in Nischen, Durchgängen, unter Vordächern.


Oberhalb des FSD muss das Freischaltelement (FSE) außerhalb des Handbereiches installiert werden. 

Die Anordnung des FSD und des entsprechenden Zubehörs muss der DIN VDE 0833 und der VdS-Richtlinien 2015 (Anlagenteile) sowie der VdS-Richtlinie 2350 (Planung) entsprechen.

Auf jeden Fall muss die Anordnung den technischen Anschlussbedingungen (TAB) der jeweiligen Feuerwehr entsprechen und mit dieser abgestimmt werden. Die Darstellung in der Prinzipskizze entspricht den TAB der Dresdner Feuerwehr.

Montag, 5. Januar 2015

Braucht eine Kita Sicherheitsbeleuchtung? Der Strom ist ja laut Bundesnetzagentur (fast) immer da!

Foto: Flickr/Herr Herrner

In vielen Brandschutzkonzepten werde ich jetzt damit konfrontiert, dass die Bundesnetzagentur in Ihren Statistiken schreibt, dass in Deutschland im Jahr maximal für 15 Minuten der Strom ausfällt. Auch wenn es sicherlich an der Statistik der Bundesagentur dieses oder jenes zu kritisieren gibt, halte ich Sie für richtig. Denn es ist ja alles noch viel besser, als es aussieht: Die 15 Minuten setzen sich nämlich noch aus vielen einzelnen Minuten zusammen. Also im Schnitt beträgt der zusammenhängende Stromausfall nicht 15 Minuten sondern immer nur einige Minuten hintereinander übers ganze Jahr verteilt. Das ist doch toll, oder? Das ist ein Spitzenwert. Wahrscheinlich der beste Wert auf der ganzen Welt.

Aber er beschreibt eben nur das öffentlich Netz. Hier sorgen sich Fachleute ständig darum, dass die Anlagen intakt bleiben .

Bei einer Kita sieht das ganz anders aus. Wenn der Bagger das Zuleitungskabel zerstört, ist in der Kita kein Strom da, obwohl das beste Netz der Bundesagentur voll intakt ist. Wenn ein defektes Elektrogerät in der Kita einen Stromausfall auslöst, nützt das beste Stromnetz der Welt ebenfalls nicht. Wenn ein Kabelschaden in der Kita den Stromausfall auslöst, nützt die Bundesagentur auch nicht; auch bei Fehlbedienungen hilft sie nicht. Auch wenn im Gebäude eine Panik ausbricht, hilft die Bundesnetzagentur nicht. 


Also: Natürlich braucht jede Kita eine Sicherheitsbeleuchtung. Denn in den meisten Schadensfällen hilft das weltbeste Netz der Bundesnetzagentur nicht. Auch nach den Schadensstatistiken der Sachversicherungen entstehen die meisten Brandschäden durch die Elektroinstallation im Gebäude. Dagegen helfen nur Schutzeinrichtungen im Gebäude. Dagegen hilft nur eine unabhängige Stromversorgung. Für die Beleuchtung bedeutetes das: Dagegen hilft nur eine normgerechte Sicherheitsbeleuchtung.

Montag, 15. Dezember 2014

Müssen Toiletten mit Rauchmeldern überwacht werden?

Hier brennt nichts an. Meistens müssen WCs nicht mit Rauchmeldern überwacht werden. flickr.com/Pedro Ribeiro Simoes

Wenn der Brandschutzkonzeptersteller eine Brandmeldeanlage mit flächendeckender Überwachung fordert, müssen alle Räume mit automatischen Meldern überwacht werden. Die Norm lässt nur wenige Ausnahmen zu.  

Zählen die Toiletten dazu? Ja, sie zählen dazu.  

Wo steht das? Das steht in der DIN VDE 0833-2. Unter Punkt 6.1.3.2 sind die Räume aufgeführt, die von der Überwachung mit automatischen Meldern ausgenommen werden können.Sanitärräume können nach dieser Norm von der Überwachung ausgenommen werden, wenn in diesen Räumen keine brennbaren Vorräte oder Abfälle aufbewahrt werden. Das ist sicherlich bei den meisten Toiletten der Fall.

Ich plädiere meistens dafür, Toiletten von der Überwachung auszunehmen, da hier der Nutzer merkt, dass keine Überwachung auf Teufel komm raus installiert wird. Der gesunde Menschenverstand siegt. Das Foto am Beginn dieses Posts ist ein drastisches Beispiel: Was soll in den meisten Toiletten anbrennen?

Wo der gesunde Menschenverstand siegt, erhöht sich automatisch die Akzeptanz einer Brandmeldeanlage.

Montag, 20. Oktober 2014

Prüfung und Wartung von Feststellanlagen in Bürogebäuden

Foto: AP/Flickr
Der Boom der Feststellanlagen in Bürogebäuden, aber auch in Schulen und Kindertagesstätten, ist weiterhin ungebrochen. „Muss es denn immer eine Feststellanlage sein?“; dieser Frage bin ich hier im Blog schon nachgegangen. Mein Antwort lautet nach wie vor:“Nein!“

Aber wenn die Feststellanlage nun einmal da ist, muss sie auch gewartet und geprüft werden. Denn nur eine funktionierende Feststellanlage gewährleistet die geplante Sicherheit und rechtfertigt die hohen Installationskosten.

Grundlage für die Prüfung und Wartung von Feststellanlagen sind die DiBt-Richtlinie für Feststellanlagen und die DIN 14677.

Diese beiden Vorschriften legen fest, dass durch den Betreiber der Anlage mindestens aller Monate eine Funktionsprüfung der Feststellanlage durchgeführt werden muss. Die Funktionsprüfung kann durch eine eingewiesene Person ausgeführt werden; d. h. die Prüfung kann von jedermann ausgeführt werden.

Auf Antrag des Herstellers der Anlage beim DiBt kann das Prüfungsintervall auf 3 Monate verlängert werden.

Die jährliche Wartung muss durch eine Fachkraft für Feststellanlagen ausgeführt werden.

Diese führt zunächst die Funktionsprüfungen durch:

  • Betätigung des Handmelders
  • Auslösung der Brandmelder simulieren
  • Kontrolle des unverzüglichen und sicheren Schließens der Tür
Bei der jährlichen Prüfung und Wartung kommen hinzu:
  • Kontrolle des ordnungsgemäßen Zusammenwirkens aller Teile der Feststellanlage
  • Melder auf Funktion untersuchen
  • Kontakte reinigen
  • Verbindungen auf festen Sitz überprüfen
  • Türbänder und Schlosser fetten
  • Laufschienen reinigen
  • und anderes mehr entsprechend der Gebrauchsanleitung des Herstellers
Die Prüfungen und Wartungen müssen dokumentiert und in das Prüfbuch eingetragen werden. 

Montag, 13. Oktober 2014

Rauchmelder in Zwischendecken von Kindertagesstätten

Kindertagesstätte „Wirbelwind“ in Dresden: Hier kommt eine Zwischendecke rein. Dieser Rauchmelder überwacht dann die Zwischendecke.

Hat eine Kindertagesstätte eine Brandmeldeanlage müssen die Zwischendecken ebenfalls mit Rauchmeldern überwacht werden.

Die DIN VDE 0833 Teil 2:2009-06 beschreibt die Anforderungen dazu. Nach dieser Norm sind bei der Zwischendeckenüberwachung die folgenden Ausnahmen zulässig: 

  1. Die Umfassungsbauteile (Decke, Boden, Wand) müssen nichtbrennbarBaustoffklasse A nach DIN 4102-1) sein. 
  2. Die Zwischenräume müssen mit nichtbrennbarem Material so unterteilt sein, dass Abschnitte von maximal 10 m Breite und 10 m Länge gebildet werden bzw. die Zwischenräume oberhalb und unterhalb von Fluren, deren Breite 3 m nicht überschreitet, müssen so mit nichtbrennbarem Material unterteilt sein, dass die gebildeten Abschnitte eine Länge von 20 m nicht übersteigen.
  3. Die Brandlast muss kleiner als 25 MJ, bezogen auf eine Fläche von 1 m × 1 m sein.
Die Ausnahme von der Überwachung ist nur zulässig, wenn sämtliche o. g. Punkte erfüllt sind.

Sind Ihnen die die Ausnahmen für die Überwachung klar? 


Der 1. Punkt ist es sicherlich. Denn er ist logisch. Der Bereich, der von der Überwachung ausgeschlossen ist, muss natürlich mit nichtbrennbaren Baustoffen begrenzt.

Nach Pkt. 2 müssen Sie dann in den Zwischendecken ein Raster von maximal 10x10m aus nichtbrennbarem Material schaffen; bei Fluren hat das Raster eine maximale Größe von 3x20m.

Pkt. 3: Ein Brandlast (Pkt. 3) von 25MJ bedeutet, dass auf dieser Fläche maximal 12 Kabel vom Typ NYM-J 3x2,5mm² verlegt werden dürfen. (NYM-J 3x2,5mm²: Das sind die „typischen“ grauen Kabel, die Ihr Elektriker zu den Steckdosen verlegt.). Als Brandlasten zählen natürlich nicht nur die Kabel, sondern auch brennbare Rohre, brennbare Einbauten etc..

Wenn Sie diese drei Punkte einhalten, brauchen Sie in die Zwischendecke keine Rauchmelder installieren.

Wenn Sie diese Punkte nicht einhalten, müssen Sie die Zwischendecke mit Rauchmeldern überwachen. Unterhalb der Zwischendecke bringen Sie dann den Melder für den Raum an.

Im Alarmfall sollen Sie oder die Feuerwehr erkennen, ob der Melder in der Zwischendecke ausgelöst hat. Deshalb erhält er unterhalb der Decke noch eine Parallelanzeige.

Damit die Wartungsfirma den Melder in der Zwischendecke regelmäßig überprüfen und warten kann, muss der Deckenbauer eine Revisionsöffnung von min. 0,30x0,30m in die Zwischendecke einbauen.

Montag, 1. September 2014

Das fordert das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik von der Brandmeldeanlage in Rechenzentren von öffentlichen Einrichtungen:


Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) sorgt für Sicherheit in der Informationstechnik. Das macht es für jeden von uns. Hauptsächlich sorgt es für die Informationstechnik in öffentlichen Einrichtungen. Hier können Sie sich als Planer die notwendigen Informationen holen. Für die Brandmeldeanlage in Rechenzentren von öffentlichen Einrichtungen stellt das BSI z. B. die folgenden Mindestforderungen auf:

  • Rauchmelder an der Decke und im Doppelboden aller Räume der Elektroversorgung (Verteilungen, USV)
  • Thermomaximal- oder Thermodifferenzmeldern in den Räumen der Netzersatzanlage
  • Rauchmelder an der Decke und im Doppelboden aller Räume der Klimatechnik
  • Kanalmeldern in den Klimakanälen für Zuluft und Abluft
  • Melder in der Frischluftansaugung, mit automatischer Sperrung der Frischluft, wenn Störgrößen erkannt werden.
    Alle Meldungen der Brandmeldeanlage und auch Störmeldungen sollten auf einer ständig besetzte Stelle, z. B. der Pförtnerloge, auflaufen. Nach Möglichkeit sollte eine direkte Aufschaltung zur Berufsfeuerwehr erfolgen.

    Haben Sie das bei Ihren Planungen für das neue Verwaltungsgebäude bedacht? Nein? Dann holen Sie sich doch die Informationen auf der Homepage des BSI (https://www.bsi.bund.de/DE/DasBSI/dasbsi_node.html).

    Montag, 18. August 2014

    Brandlastfreiheit von Rettungswegen in Schulen


    Rettungswege in Schulen sind brandlastfrei zu halten, denn Sie sind für eine geordnete und schnelle Räumung des Schulgebäudes von entscheidender Bedeutung. 

    In der täglichen Praxis erlebe ich es allerdings sehr oft, dass hier sehr fahrlässig gehandelt wird. Haben Sie schon einmal darüber nachgedacht, welche Rettungswege es in Ihrem Schulgebäude gibt? Im Regelfall können Sie das an den Fluchtwegbeschilderungen erkennen, die mindestens auf jeder Etage aushängen. Die mit grünen Pfeilen gekennzeichneten Bereiche sind die Rettungswege. Hier müssen Sie die Brandlasten entfernen. 

    Das Foto oben zeigt ein „typisches“ Beispiel. Das Schulgebäude wurde saniert; auch dieser Kellergang. Sämtliche Installationen, die eine gefährliche Brandlast darstellen könnten, wurden aus dem Gang entfernt. Der Elektriker verlegte die Elektrotrasse in einem Brandschutzkanal.
     
    Und vier Wochen später sah es in dem Gang so aus, wie Sie es auf dem Foto sehen. Toilettenpapier, Reinigungsmittel u. ä. lagern in offenen Regalen. So sieht keine Brandlastfreiheit aus! Der Gang muss natürlich wieder beräumt werden und darf nicht als Lagerfläche genutzt werden. 
     
    Sie erkennen den Rauchmelder an der Decke und denken damit ist alles in Ordnung? Nein, so einfach ist es nicht. Dieser Raum ist kein Lagerraum. Auch der Brandschutzprüfer fordert trotz Rauchmelder die Brandlast- und damit Rauchfreiheit für diesen Rettungsweg.
     
    Was fällt Ihnen zu Ihrem Schulgebäude ein? Beginnen Sie gleich heute Ihre „Brandlastfallen“ abzustellen und Ihre Schule ein wenig sicherer zu machen

    Montag, 9. Juni 2014

    Vorlage für ein funktionierendes Brandmeldekonzept


    Hilfe! In fast allen Brandschutzkonzepten die mir in den letzten Monaten vorlagen, werden Brandmeldeanlagen nach DIN 14675, Kategorie 2 (Teilschutz), sofort ohne Rücksicht auf Verluste im Brandschutzkonzept festgeschrieben. Warum eigentlich? Die Brandschutzkonzeptersteller wissen, dass der Vollschutz ziemlich teuer ist. Also bleibt wohl zum Ausschreiben nur der Teilschutz? Doch so groß ist die Einsparung gegenüber einer Anlage mit Vollschutz nie, denn wenn ich alle Rauchmelder laut Brandschutzkonzept in die Pläne einzeichne, erhalten fast alle Räume einen Rauchmelder. Ich finde das in der Regel übertrieben, aber im Brandschutzkonzept ist es so festgeschrieben. Hier wäre auf jeden Fall eine kurze Rücksprache bei einem Elektroplaner sinnvoll. Nur so kann der wirtschaftliche Vorteil einer Anlage mit Teilschutz gegenüber einer Anlage mit Vollschutz zum Tragen kommen.
    Aber warum es immer, auch bei einfachsten Projekten, eine Brandmeldanlage nach DIN 14675 sein muss, verstehe ich nicht. Liegt es an der Unkenntnis der Brandschutzkonzeptersteller? Ein Hausalarmanlage nach BHE-Richlinie wäre meiner Meining nach in diesen Fällen immer die beste technische Lösung. Doch in den Brandschutzkonzepten ist sie als Lösung völlig ausgestorben.

    Wenn im Brandschutzkonzept eine Brandmeldeanlage nach DIN 14675 festgeschrieben ist, muss entsprechend Abschnitt 5 ein Brandmeldekonzept aufgestellt werden. Die Arbeit dafür erledigt man bei kleinen oder mittleren Projekten am besten mit nützliche Vorlagen dazu.


    Am 27.3.12 hatte ich hier im Blog schon die sehr gute Brandmeldekonzeptvorlage vom VdS (VdS 3140) vorgestellt. Heute möchte ich Ihnen eine weitere Vorlage empfehlen. Es ist die Vorlage eines Brandmeldekonzeptes der Fa. Siemens. Diese ist sehr übersichtlich aufgebaut und wenn Sie die Punkte Schritt für Schritt abarbeiten, haben Sie am Ende alle Fragen an eine Brandmeldeanlage in kleineren und mittleren Projekten geklärt. 

    Also liebe Bauherren und Betreiber einer Brandmeldeanlage, wenn Ihnen Ihr Elektroplaner für Ihre Brandmeldeanlage kein Brandmeldekonzept vorlegt, laden Sie sich dieses Konzept herunter und gehen es Schritt für Schritt mit Ihm durch. Denn die Verantwortung für die Erstellung eines solchen Konzeptes liegt letztendlich bei Ihnen als Betreiber der Brandmeldeanlage, so will es der Gesetzgeber.