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Montag, 19. Januar 2015

Wo kommt denn das Feuerwehrschlüsseldepot hin?

Prinzipanordnung Feuerwehrschlüsseldepot und Zubehör
Bei jedem Projekt mit Brandmeldeanlage und Aufschaltung auf die Feuerwehr stellt mir der Architekt früher oder später die Frage: "Wo kommt denn der Feuerwehrschlüsselkasten hin?" Naja, Feuerwehrschlüsselkasten heißt das Ding schon eine Weile nicht mehr. Trotzdem ist es natürlich für Sie als Architekt interessant, an welcher Stelle an der Fassade und wie das Feuerwehrschlüsseldepot (FSD) eingebaut werden muss.

Feuerwehrschlüsseldepots dürfen grundsätzlich nur in Wände aus Mauerwerk, gegossenem Beton oder Stahlbeton eingebaut werden. Die Wände müssen den Anforderungen an Außenwände gemäß DIN EN 50518-1 entsprechen. Zulässig sind Wände, die aus
  • massivem Mauerwerk mit mindestens 200 mm 
  • gegossenem Beton mit mindestens 150 mm
  • Stahl-Beton mit mindestens 100 mm
Dicke gefertigt sind.
 

Die Wände müssen mindestens 80 mm dicker sein als die Einbautiefe des Feuerwehrschlüsseldepots (SD). Das Schlüsseldepot muss
eingemauert oder in die Betonwand eingegossen werden.

Der Einbau eines FSD muss so erfolgen, dass die Außentür bündig mit der Außenfläche der Wand abschließt und sich die Unterkante des FSD in einer Höhe von mindestens 0,8m und höchstens 1,40m über dem fertigen Fußboden befindet.

Schlüsseldepots müssen in unmittelbarer Nähe (Umkreis von etwa 5 m) vor dem von der Feuerwehr vorgesehenen Zugang bzw. der Zufahrt angebracht werden.

Ein ungehinderter Zugang zum Schlüsseldepot muss für den jeweiligen Zugangsberechtigten jederzeit möglich sein.

Schlüsseldepots sind vorzugsweise an wettergeschützten Stellen zu installieren, z.B. in Nischen, Durchgängen, unter Vordächern.


Oberhalb des FSD muss das Freischaltelement (FSE) außerhalb des Handbereiches installiert werden. 

Die Anordnung des FSD und des entsprechenden Zubehörs muss der DIN VDE 0833 und der VdS-Richtlinien 2015 (Anlagenteile) sowie der VdS-Richtlinie 2350 (Planung) entsprechen.

Auf jeden Fall muss die Anordnung den technischen Anschlussbedingungen (TAB) der jeweiligen Feuerwehr entsprechen und mit dieser abgestimmt werden. Die Darstellung in der Prinzipskizze entspricht den TAB der Dresdner Feuerwehr.

Montag, 15. Dezember 2014

Müssen Toiletten mit Rauchmeldern überwacht werden?

Hier brennt nichts an. Meistens müssen WCs nicht mit Rauchmeldern überwacht werden. flickr.com/Pedro Ribeiro Simoes

Wenn der Brandschutzkonzeptersteller eine Brandmeldeanlage mit flächendeckender Überwachung fordert, müssen alle Räume mit automatischen Meldern überwacht werden. Die Norm lässt nur wenige Ausnahmen zu.  

Zählen die Toiletten dazu? Ja, sie zählen dazu.  

Wo steht das? Das steht in der DIN VDE 0833-2. Unter Punkt 6.1.3.2 sind die Räume aufgeführt, die von der Überwachung mit automatischen Meldern ausgenommen werden können.Sanitärräume können nach dieser Norm von der Überwachung ausgenommen werden, wenn in diesen Räumen keine brennbaren Vorräte oder Abfälle aufbewahrt werden. Das ist sicherlich bei den meisten Toiletten der Fall.

Ich plädiere meistens dafür, Toiletten von der Überwachung auszunehmen, da hier der Nutzer merkt, dass keine Überwachung auf Teufel komm raus installiert wird. Der gesunde Menschenverstand siegt. Das Foto am Beginn dieses Posts ist ein drastisches Beispiel: Was soll in den meisten Toiletten anbrennen?

Wo der gesunde Menschenverstand siegt, erhöht sich automatisch die Akzeptanz einer Brandmeldeanlage.

Freitag, 13. September 2013

Wussten Sie, dass heute Rauchmeldertag ist?


Ja, das stimmt heute ist Rauchmeldertag. Die Initiative "Rauchmelder retten Leben" hat den heutigen Freitag den 13. zum Rauchmeldertag erklärt. Die entsprechenden Werbeposter haben die meisten von Ihnen sicherlich schon gesehen. 

Rauchmelder sind wichtig.Das Gefährlichste an einem Brand ist nun einmal der Rauch. Hier kann unter Umständen schon ein einziger Atemzug tödlich sein.

Die Initiative setzt sich für eine Rauchmelderpflicht in Wohnungen ein. Offensichtlich ist Sie mit ihren Aktivitäten sehr erfolgreich, denn schon 13 Bundesländer haben die Rauchmelderpflicht per Gesetz eingeführt.

Für die Auswahl in Ihren Projekten finden Sie hier verschieden Normen und Kriterien, den ein qualitativ hochwertige Rauchmelder entsprechen sollte. >>>

Dienstag, 10. September 2013

Merkblatt Sicherheit in Schulen

Rauchmelder im Gewölbe einer Schule
Wenn Sie sich das erste Mal mit dem Thema Sicherheit in Schulen befassen, empfehle ich Ihnen dieses kleine, übersichtliche Merkblatt des ZVEIZentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie e.V.). Sie können das Merkblatt als kostenlose PDF-Datei von der Homepage des Verbandes herunterladen. 

Alle wesentlichen Punkte diese wichtigen Themas werden behandelt. Der Text beginnt mit der Risikoanlayse und dem Sicherheitskonzept. Die Vorteile von Sprachalamanlagen werden dargestellt. Für die Fluchtwegbeleuchtung gibt es Tipps. Die Vorteile von Brand- und Einbruchmeldeanlagen in Schulen werden dargestellt.

Also laden Sie sich noch jetzt das Merkblatt runter und machen Sie sich schlau zu dem Thema.

Für die Planung der Anlagen können Sie dann gern auf mich zurückgreifen... ;-)

Samstag, 31. August 2013

Notruftelefon laut Sächsischer Schulbaurichtlinie

Aufschrift auf einem Verteilerschrank in eine Freitaler Schulsporthalle (Foto Verteiler: Siehe unten!)

Verteilerschrank mit Notruftelefon in eine Freitaler Schulsporthalle


Die Aufschrift stimmt. Das Notruftelefon ist wirklich innenliegend. Es liegt im Verteilerkasten dieser Sporthalle. Ich hoffe, dass es mindesten stets zugänglich ist. Das konnte ich nicht prüfen. Aber ob die Spannungsversorgung auch bei Stromausfall gewährleistet ist, dass wage ich sehr zu bezweifeln. Denn dass genau fordert die Sächsische Schulbaurichtlinie:
 „2.5 Alarmierungsanlagen

.... An den Alarmierungsstellen müssen sich Telefone befinden, mit denen jederzeit Feuerwehr und Rettungsdienst unmittelbar alarmiert werden können.
2.6 Sicherheitsstromversorgung
Sicherheitsbeleuchtung, Alarmierungsanlagen sowie Anlagen zur Rauchableitung müssen über eine Sicherheitsstromversorgung verfügen.“
 An den Alarmierungsstellen müssen also Notruftelefone installiert werden. Diese müssen natürlich öffentlich zugänglich sein. Sonst macht das ganz keinen Sinn. Beim Einsatz von klassischen Wandtelefonen ist das größte Problem immer der Missbrauch, da das Telefon von jedermann als öffentliches Telefon genutzt werden kann. Eine Beschränkung durch eine Telefonanlage auf die Notrufnummern verhindert auch nicht, die Auslösung von Fehlalarmen. Deshalb setzen sich immer mehr Telefone ohne Handhörer durch (Foto), die nur durch einen Tastendruck betätigt werden können. Analog zu den Handmeldern von Hausalarm- und Brandmeldeanlagen befindet sich dieser Taster noch hinter einer Glasscheibe, die im Gefahrfall eingeschlagen werden muss.


Modernes Notruftelefon mit Ruftaste hinter Glasscheibe

Für die Notruftelefone wird in der Sächsischen Schulbaurichtlinie eine Sicherheitsstromversorgung gefordert. In den 90er Jahren erfolgte die Sicherheitsstromversorgung in den meisten Fällen dadurch, dass für dieses Telefon ein separater analoger Telefonanschluss beantragt wurde. Bei Stromausfall im Schulgebäude wurde das Telefon dann über die Akkuleistung des Fernmeldeanbieters weiter versorgt. Seit dem Einzug der ISDN-Technik ist das nicht mehr möglich. Bei Stromausfall funktioniert in der Regel keine ISDN-Telefon und keine ISDN-Telefonanlage. Für die Sicherheitsstromversorgung setze ich in diesen Fällen meist eine handelsübliche USV-Anlage für PCs oder kleinere Server ein (USV: unabhängige Stromversorgung). Bei Stromausfall wird die ISDN-Telefonanlage weiter versorgt und darüber auch das Notruftelefon.

Für die Internettelefonie (VoIP) gilt sinngemäß das Gleiche wie bei ISDN-Anlagen. Diese Anlagen funktionieren bei Stromausfall ebenfalls nicht. Switche, Verstärker- und Verteilertechnik müssen über eine USV-Anlage versorgt werden, damit das Notruftelefon bei Stromausfall weiter funktioniert. Deshalb ist es sinnvoll, diese USV in den Datenschrank der strukturierten Verkabelung einzubauen oder die sowieso vorhandene USV mit zu nutzen. Außerdem müssen Sie beim Netzbetreiber erfragen, ob Splitter Router etc. bei Stromausfall funktionieren. Ansonsten müssen auch diese an die Sicherheitsstromversorgung angeschlossen werden.

PS: Ein weitere Vorteil von Telefonen mit nur eine Notruftaste besteht darin, dass das lästige Eingeben eine Null bei der Nebenstelle einer Telefonanlage entfällt, denn das kann gleich in der Anlage so programmiert werden.