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Montag, 19. Januar 2015

Wo kommt denn das Feuerwehrschlüsseldepot hin?

Prinzipanordnung Feuerwehrschlüsseldepot und Zubehör
Bei jedem Projekt mit Brandmeldeanlage und Aufschaltung auf die Feuerwehr stellt mir der Architekt früher oder später die Frage: "Wo kommt denn der Feuerwehrschlüsselkasten hin?" Naja, Feuerwehrschlüsselkasten heißt das Ding schon eine Weile nicht mehr. Trotzdem ist es natürlich für Sie als Architekt interessant, an welcher Stelle an der Fassade und wie das Feuerwehrschlüsseldepot (FSD) eingebaut werden muss.

Feuerwehrschlüsseldepots dürfen grundsätzlich nur in Wände aus Mauerwerk, gegossenem Beton oder Stahlbeton eingebaut werden. Die Wände müssen den Anforderungen an Außenwände gemäß DIN EN 50518-1 entsprechen. Zulässig sind Wände, die aus
  • massivem Mauerwerk mit mindestens 200 mm 
  • gegossenem Beton mit mindestens 150 mm
  • Stahl-Beton mit mindestens 100 mm
Dicke gefertigt sind.
 

Die Wände müssen mindestens 80 mm dicker sein als die Einbautiefe des Feuerwehrschlüsseldepots (SD). Das Schlüsseldepot muss
eingemauert oder in die Betonwand eingegossen werden.

Der Einbau eines FSD muss so erfolgen, dass die Außentür bündig mit der Außenfläche der Wand abschließt und sich die Unterkante des FSD in einer Höhe von mindestens 0,8m und höchstens 1,40m über dem fertigen Fußboden befindet.

Schlüsseldepots müssen in unmittelbarer Nähe (Umkreis von etwa 5 m) vor dem von der Feuerwehr vorgesehenen Zugang bzw. der Zufahrt angebracht werden.

Ein ungehinderter Zugang zum Schlüsseldepot muss für den jeweiligen Zugangsberechtigten jederzeit möglich sein.

Schlüsseldepots sind vorzugsweise an wettergeschützten Stellen zu installieren, z.B. in Nischen, Durchgängen, unter Vordächern.


Oberhalb des FSD muss das Freischaltelement (FSE) außerhalb des Handbereiches installiert werden. 

Die Anordnung des FSD und des entsprechenden Zubehörs muss der DIN VDE 0833 und der VdS-Richtlinien 2015 (Anlagenteile) sowie der VdS-Richtlinie 2350 (Planung) entsprechen.

Auf jeden Fall muss die Anordnung den technischen Anschlussbedingungen (TAB) der jeweiligen Feuerwehr entsprechen und mit dieser abgestimmt werden. Die Darstellung in der Prinzipskizze entspricht den TAB der Dresdner Feuerwehr.

Montag, 9. Juni 2014

Vorlage für ein funktionierendes Brandmeldekonzept


Hilfe! In fast allen Brandschutzkonzepten die mir in den letzten Monaten vorlagen, werden Brandmeldeanlagen nach DIN 14675, Kategorie 2 (Teilschutz), sofort ohne Rücksicht auf Verluste im Brandschutzkonzept festgeschrieben. Warum eigentlich? Die Brandschutzkonzeptersteller wissen, dass der Vollschutz ziemlich teuer ist. Also bleibt wohl zum Ausschreiben nur der Teilschutz? Doch so groß ist die Einsparung gegenüber einer Anlage mit Vollschutz nie, denn wenn ich alle Rauchmelder laut Brandschutzkonzept in die Pläne einzeichne, erhalten fast alle Räume einen Rauchmelder. Ich finde das in der Regel übertrieben, aber im Brandschutzkonzept ist es so festgeschrieben. Hier wäre auf jeden Fall eine kurze Rücksprache bei einem Elektroplaner sinnvoll. Nur so kann der wirtschaftliche Vorteil einer Anlage mit Teilschutz gegenüber einer Anlage mit Vollschutz zum Tragen kommen.
Aber warum es immer, auch bei einfachsten Projekten, eine Brandmeldanlage nach DIN 14675 sein muss, verstehe ich nicht. Liegt es an der Unkenntnis der Brandschutzkonzeptersteller? Ein Hausalarmanlage nach BHE-Richlinie wäre meiner Meining nach in diesen Fällen immer die beste technische Lösung. Doch in den Brandschutzkonzepten ist sie als Lösung völlig ausgestorben.

Wenn im Brandschutzkonzept eine Brandmeldeanlage nach DIN 14675 festgeschrieben ist, muss entsprechend Abschnitt 5 ein Brandmeldekonzept aufgestellt werden. Die Arbeit dafür erledigt man bei kleinen oder mittleren Projekten am besten mit nützliche Vorlagen dazu.


Am 27.3.12 hatte ich hier im Blog schon die sehr gute Brandmeldekonzeptvorlage vom VdS (VdS 3140) vorgestellt. Heute möchte ich Ihnen eine weitere Vorlage empfehlen. Es ist die Vorlage eines Brandmeldekonzeptes der Fa. Siemens. Diese ist sehr übersichtlich aufgebaut und wenn Sie die Punkte Schritt für Schritt abarbeiten, haben Sie am Ende alle Fragen an eine Brandmeldeanlage in kleineren und mittleren Projekten geklärt. 

Also liebe Bauherren und Betreiber einer Brandmeldeanlage, wenn Ihnen Ihr Elektroplaner für Ihre Brandmeldeanlage kein Brandmeldekonzept vorlegt, laden Sie sich dieses Konzept herunter und gehen es Schritt für Schritt mit Ihm durch. Denn die Verantwortung für die Erstellung eines solchen Konzeptes liegt letztendlich bei Ihnen als Betreiber der Brandmeldeanlage, so will es der Gesetzgeber.