Montag, 8. Juni 2015

Rauchmelder und Unterzüge


Optische Rauchmelder sind so projektiert, dass Sie den Rauch in einem definierten Deckenfeld um sie herum erkennen und melden.

Unterzüge behindern dieses Erkennen. Sie fragen mich deshalb oft: Ab welcher Höhe muss ich Unterzüge berücksichtigen?

Laut DIN VDE 0833-2 müssen Unterzüge und andere Unterverteilungen der Decke mit einer Höhe größer 3% der Raumhöhe berücksichtigt werden. Das gilt jedoch erst ab einer Mindesthöhe größer als 20cm. Analog wie die baulichen Unterzüge sind auch Lüftungskanäle und andere Installationen an der Decke zu behandeln.

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