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Mittwoch, 10. Juli 2013

Energie sparen bei der kommunalen Beleuchtung

Energiesparende LED-Mastleuchte in Freital auf der Turnerstraße

Fast alle Städte und Gemeinden werden durch steigende Strompreise stark belastet. Deshalb beginnen jetzt viele Kommunen noch intensiver ihren Energieverbrauch zu senken. Die öffentliche Beleuchtung bietet dabei hohe Einsparpotentiale, da hier oft noch veraltete Lichttechnik im Einsatz ist. Durch den Einsatz moderner Beleuchtungsanlagen kann so der Energieverbrauch erheblich gesenkt werden.  

Der ZVEI führte zu diesem Thema im Frühjahr Regionalkonferenzen durch. Die Dresdner Regionalkonferenz hatte ich hier im Blog angekündigt.

Nun können die interessanten Vorträge auf der Homepage des ZVEI nachgelesen werden.

Zur Homepage des ZVEI >>>
(PS: Ich habe die Downloads auch nicht gleich gefunden, aber sie befinden sich am rechten Rand der Seite!)

Freitag, 12. April 2013

Kommunale Beleuchtung: Qualität, Vergabe und Finanzierung

Der ZVEI - Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie e.V. informiert in diesem Jahr bei mehreren Regionalkonferenzen über kommunale Beleuchtung. Alle Veranstaltungen stehen unter dem Titel „Kommunale Beleuchtung: Qualität, Vergabe und Finanzierung“. Kommunen und Energiedienstleister bekommen bei den eintägigen Veranstaltungen praktische Informationen zu Technik, Beschaffung und Vergaberecht. Praxisbeispiele zeigen, wie Projekte erfolgreich geplant und umgesetzt werden können. Die Teilnahme ist kostenfrei. Die nächste Regionalkonferenz ist am 18. April in Dresden. 

Hier finden Sie das Programm der ZVEI-Regionalkonferenz in Dresden.

Samstag, 16. März 2013

Endspurt: 40% Förderung für LED-Leuchten bei Sanierungsprojekten in Kommunen

An meinem Gesicht kann man deutlich erkennen, dass ich am Anfang bei LED-Leuchten sehr skeptisch war. Das hat sich gelegt. (PS: Der Sekt ist selbst gekauft und kein Geschenk der Firma ;-).


Am 23.01.2013 hatte ich hier im Blog schon auf die Fördermöglichkeit von LED-Leuchten bei der Sanierung von Beleuchtungsanlagen durch das Bundesumweltministerium hingewiesen. Antragsberechtigte sind alle öffentlichen Einrichtungen, Kommunen, Kirchen, Hochschulen, Bildungseinrichtungen und auch kulturelle Einrichtungen. Dabei beträgt die Förderquote 40% der Gesamtinvestition. Gefördert wird der Einbau von LED-Leuchten und der entsprechenden Steuerungs- und Regelungstechnik bei der Sanierung der Innen- und Hallenbeleuchtung.

Besonders in Frage kommen dafür Büroräume, Flure und Gänge, Sporthallen; teilweise auch Klassenzimmer und Gruppenräume in Kindertagesstätten.

Für die Antragstellung müssen Sie jetzt einen Endspurt einlegen, denn die ist nur noch bis zum 31. März möglich. Der Ausführungszeitraum beträgt dann ein Jahr. Wenn die Maßnahme also dieses Jahr nicht mehr in Ihr Budget passt, kann sie auch noch im 1. Quartal 2014 ausgeführt werden.

Ist das interessant für Sie? Dann rufen Sie mich gleich am Montag an und wir sehen, wie ich Ihnen helfen kann.

Doch bitte denken Sie unbedingt daran, 14 Tage sind nicht allzu lang und etwas Zeit und Fachwissen brauchen Sie für die Antragstellung. Sie müssen den Zustand der aktuellen Beleuchtungsanlage aufnehmen, dann müssen Sie die Neuanlage berechnen und beide Angaben in das Antragsformular eintragen.

Das können Sie direkt online beim Projektträger Jülich machen (http://www.ptj.de/, Telefon: 030/20199-577), oder Sie nehmen die Hilfe meines Büros in Anspruch.

Samstag, 18. August 2012

„PPP-light“ in Hattingen. So werden PPP-Projekte für Architekten und Planer interessant.


PPP-Projekte sind bei uns Planern unbeliebt. Wir sind nur ein Anhängsel eines großen GU oder GÜ und müssen ständig aufpassen, dass wir nicht über den Tisch gezogen werden. Das fängt bei der Aufstellung des Kostenrahmens an, bei dem nach wie vor nur die niedrige Investition und nicht Innovationen zählen. Das setzt sich fort mit der Auswahl von Billiganbietern als Nachunternehmer für den GU, die deshalb kaum Mindeststandards an die Qualität erfüllen können bzw. mit großem zeitlichen Aufwand des Bauüberwachers dazu gezwungen werden müssen. Es endet mit der bei uns Planern unbeliebten Suchen nach Fehlern in der Leistungsbeschreibung, damit der GU über Nachtragsforderungen gegenüber dem Bauherrn am Ende einen auskömmlichen Gesamtpreis durchsetzen kann (Link: GU ist meist teuer für Bauherren)

Wie es besser gehen kann und solch ein PPP-Projekt trotzdem ein Erfolg für Bauherren und Planer wird, zeigt der Wirtschaftsdienst für Ingenieure & Architekten (WIA) in der Ausgabe vom Juni 2012 am Beispiel der Feuerwache in Hattingen.

Die hochverschuldete Stadt Hattingen hatte kein Geld für die neue Feuerwache. Die würde ungefähr 10 Millionen Euro kosten. Außerdem müssten für die Bauzeit Mitarbeiter an das Projekt gebunden werden, die so nicht zur Verfügung standen.

Die Stadt Hattingen holte sich zunächst die Unterstützung eines Planungsbüros, dass die Leistungsphasen 1 bis 2 bearbeitete. Damit lag der Stadtverwaltung eine Unterlage vor, die den politischen Gremien zur Entscheidung vorgelegt werden konnte.

Nachdem alle Beteiligten zugestimmt hatten, wurde das Planungsbüro mit den Leistungsphasen 3 bis 6 beauftragt.

Ausgeschrieben wurde die Bauleistung dann für GUs als PPP-Projekt bis zur Bauabnahme durch die Stadt Hattingen. Der GU tritt während der Bauantrags- und Bauphase in alle Bauherrenpflichten einschließlich der Zwischenfinanzierungen ein.

Der WIA zieht in seinem Artikel das folgende Fazit: „ Dieses PPP-light-Modell“ könnte Vorbild für vergleichbare Projekte sein. Hier sind die Planer kein Subunternehmer von GU oder GÜ (und werden von diesen untergebuttert), sondern agieren als Treuhänder des Auftraggebers bis zur Leitungsphase 6.“

Der Fachbereichsleiter Gebäudewirtschaft der Stadt Hattingen, Herr Rudolf Viefhaus, steht Interessenten für Anfragen zur Verfügung (Mail: r.viefhaus@hattinen.de). Wenn Sie öffentlicher Bauherr, Architekt oder Planer mit einem ähnlichen Bauvorhaben sind, fragen Sie einfach Herrn Viefhaus.

Samstag, 11. August 2012

Mein erster Krippencontainer, Teil 1


Die Politik hat es versprochen: Ab August 2013 gilt der Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz. Nun kommen die Kommunen in Zugzwang. Wie bekommen sie so schnell so viele Krippenplätze her? Da geistert ein Zauberwort herum: Der Krippencontainer. Der soll die schnelle Lösung bringen. Die Hersteller solcher Container versprechen, dass die Kommunen so innerhalb von 1 bis 2 Monaten nach der Bestellung eine komplette, funktionstüchtige Krippe bekommen. Von diesen Aussichten sind die Kommunen natürlich völlig begeistert. Die Architekten und Elektroplaner warnen: Einheitsbau. Billigbau. Kein Komfort. Keine moderne Technik. Vorschriften werden nichts beachtet. Es gibt nicht zu tun für die örtlichen Planer.

Ist das alles wirklich so? Das wollte ich gern selbst herausbekommen. Deshalb habe ich mich auch bei einigen Bauvorhaben mit Container für die Elektroplanung beworben. Ich war zunächst erstaunt, dass es so etwas überhaupt gibt. Aber offenkundig misstrauten die Auftraggeber ebenfalls den schönen Worten der Containerhersteller. Sie wollen einen fachkundigen Planer, der die notwendigen Anforderungen formulieren kann und die Kontrolle der Ausführung übernimmt.

Nun habe ich endlich den ersten eigenen Container. Die Kita Leßkestraße in Freital. Hier war bereits der 1. Spatenstich. Am 1. Oktober soll Einzug gefeiert werden. Also laut Zeitplan ist alles so, wie es in den Prospekten und auf den Webseiten steht. Aber wird es wirklich klappen? Die Planung für die Erschließung und Außenlagen habe ich bereits erstellt. Die Leistung ist bereits an eine örtliche Firma übergeben. Das macht nämlich der Hersteller nicht. Der stellt nur ein fertiges Gebäude hin. Die Erschließung muss bauseits gewährleistet werden.

Im Rahmen meiner Bauüberwachung möchte ich diesen Bau begleiten und hier im Blog in loser Folge über meine Erfahrungen berichten, damit Sie selbst entscheiden können, ob so ein Fertigteilgebäude etwas für sie ist.

Zur Einstimmung:

Eigentlich ist es nicht mein erster Container. In der Kita Freital-Pesterwitz habe ich schon einen solchen saniert, der auch nach den vorgesehen 15 Jahren als Bauwerk weiter besteht. An ihm kann man bereits sehen, dass Container wirklich nicht das richtige Wort für diese Art von Bauwerk ist. Fertigteilhaus ist treffender. So verputzt und frisch saniert sieht er auch ganz nett aus. Die Betreiber haben also keine große Kritik.

Kita Freital-Pesterwitz: Nur das Vordach lässt noch erkennen, dass es ein Container ist.

Wie verlief die Planung bei der zukünftigen Kita Leßkestraße?. Vom Hersteller bekommt der Auftraggeber einen großen Katalog, mit dem man sich seine Kita selbst aus den Grundmodulen und Ausstattungsmodulen zusammenstellen kann. Die Fläche der Kita ist ja meist durch die örtliche Ausdehnung vorgegeben. Deshalb können auch zwei oder mehrstöckige Varianten ausgeführt werden. Sogar eine nachträgliche Aufstockung ist möglich. Was die Grundmodule für die Elektroinstallation dieses Herstellers betrifft, ist der Ausstattungskatalog gruselig. Rasterleuchten, 4x18W, sind überall, auch in Gruppenräumen vorgesehen. Über den Ausgangstüren werden primitive Leuchten mit integriertem Bewegungsmeldern und eine 60W Allgebrauchslampe angeboten. Schlimm. Bestenfalls eine Schlüssellochbeleuchtung. (Jetzt weiß ich auch, warum ich eine komfortable Außenbeleuchtung mit Mastleuchten planen sollte! ;-) ). Die Grundausstattung mit 3 Steckdosen und einem Schalter für eine Gruppenraum ist auch sehr mickrig, aber da kann der Betreiber sicher damit leben, da die Alternative ja immer keine Krippe heißt. In den Planungsphasen wurden Mehrforderungen nach formschöneren Leuchten, mehr Steckdosen, dimmbare Beleuchtung vom Ausrüster bisher klaglos und ohne Mehrkosten akzeptiert. Mal sehen ob das so bleibt.

Die direkten Ansprechpartner beim Hersteller verstehen offensichtlich nichts von Elektroinstallation und Elektroplanung. Von der Produktion bekommt man fachlich fundierte Installations- und Verteilerpläne. Allerdings gab es hier große Unterschiede beim vom Auftraggeber und mir geforderten Ausstattungsgrad und dem Ausstattungsgrad in den vorgelegten Installationsplänen.

Mit diesem Prinzip fühlte ich mich etwas über den Tisch gezogen. Machen die das absichtlich? Liefern sie einen ersten falschen Entwurf und verbessern Ihn dann mit meinen Prüfbemerkungen, was sicherlich viel Zeit spart. Immerhin wurden meine Änderungswünsche ohne Mehrkostenanzeige hingenommen. Wie gesagt: Mal sehen, ob das so bleibt.

Die Elektroinstallation wird nach Aussage des Herstellers zu 95% im Werk vorgefertigt. Also jede nachträglich Änderung ist mit erheblichem Aufwand verbunden.

Sehr eigenwillig fand ich an den Vertragsunterlagen auch, dass die Prüfung der Elektroanlage bauseits verlangt wird, ebenso die Prüfung laut SächsTechPrüfVO für die Brandmeldeanlage und die Sicherheitsbeleuchtung. Vom Brandschutzkonzept hat noch niemand etwa gehört.

Immerhin, auf meine Anfrage, wo denn die laut Brandschutzkonzept geforderte Brandmeldeanlage im Installationsplan bleibe, erhielt ich die Antwort: „Die wird selbstverständlich vor Ort nachgeliefert. „

Nächste Woche sehen wir weiter. Dann sollen die Container hier ankommen.



Kita Leßkestraße in Freital: Noch ist es eine leere Wiese. Nächste Woche werden hier die Container aufgestellt.

Mehr Fotos von der Kita Leßkestraße in Freital>>>

Montag, 15. September 2008

Welche Vorschriften gelten für die Prüfung der elektrischen Anlagen von Kommunen?


"Aus Gesprächen mit Bürgermeistern mehrerer Kommunen hat sich folgende Frage ergeben: Firmen unterliegen der Überprüfungspflicht für ortsfeste Elektroanlagen nach BGV A3. Diese Regelung gilt jedoch nicht für die Anlagen in Gebäuden, die einer Kommune entstehen.

Welche Vorschriften regeln für Kommunen die Prüfung der gemeindeeigenen Objekte, wie beispielsweise Feuerwehrhäuser, Dorfgemeinschaftshäuser, vermietete Wohnhäuser und Ähnliches?


Festlegungen zum Prüfen der elektrischen Anlagen und Betriebsmittel, die einer Gemeinde unterstehen, finden sich in den Vorgaben der Landesunfallkasse oder Gemeindeunfallversicherung des jeweiligen Bundeslands. Jede Kommune wird wissen, bei welcher Versicherung sie versichert ist und dort müssten eigentlich auch die das Prüfen betreffenden Unfallverhütungsvorschriften (UVV) vorhanden sein. Es besteht zudem auch die Möglichkeit, auf der Homepage der Gemeindeunfallversicherung nachzusehen und sich dort die Muster-Vorschrift GUV-V A3 [1]herunter zu laden. Dagegen gelten für gemeindeeigene Werkstätten, landwirtschaftliche Betriebsstätten u.ä. die Vorgaben der betreffenden fachlich orientierten Berufgenossenschaft. All diese Vorgaben sind inhaltlich aber praktisch identisch mit denen der bereits angeführten BGV A3 [2]. Zudem gelten für alle auch die Vorgaben der übergeordneten Betriebssicherheitsverordnung, nach der die mit dem Prüfen beauftragte befähigte Person letztendlich zu entscheiden hat, wie in jedem konkreten Fall zu prüfen ist. Möglicherweise finden sich auch in der so genannten „Prüfverordnung“ des betreffenden Bundeslands noch weitere Vorgaben (z.B. zu Prüffrist und Prüfer) für bestimmte Gebäude oder Einrichtungen. Inhaltliche Vorgaben für das Prüfen enthalten die Normen DIN VDE 0100-610[3],
DIN VDE 0105-100[4], und DIN VDE 0702[5].


Literatur
[1] GUV-V A3 Gesetzliche Unfallverhütungsvorschrift in der Fassung vom Januar 1997. Elektrische Anlagen und Betriebsmittel.
[2] BGV A3 Berufgenossenschaftliche Vorschrift für Sicherheit und
Gesundheit bei der Arbeit in der aktuellen Nachdruckfassung 2005.
Elektrische Anlagen und Betriebsmittel.
[3] DIN VDE 0100-610 (VDE 0100-610):2004-04 Errichten von
Niederspannungsanlagen; Teil 6-61: Prüfungen – Erstprüfungen.
[4] DIN VDE 0105-100 (VDE 0105-100):2005-06 Betrieb von elektrischen Anlagen; Teil 100: Allgemeine Festlegungen.
[5] DIN VDE 0702 (VDE 0702):2004-06 Wiederholungsprüfungen an elektrischen Geräten. "

Quelle: K.Bödeker, ELEKTROPRAKTIKER