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Montag, 20. Oktober 2014

Prüfung und Wartung von Feststellanlagen in Bürogebäuden

Foto: AP/Flickr
Der Boom der Feststellanlagen in Bürogebäuden, aber auch in Schulen und Kindertagesstätten, ist weiterhin ungebrochen. „Muss es denn immer eine Feststellanlage sein?“; dieser Frage bin ich hier im Blog schon nachgegangen. Mein Antwort lautet nach wie vor:“Nein!“

Aber wenn die Feststellanlage nun einmal da ist, muss sie auch gewartet und geprüft werden. Denn nur eine funktionierende Feststellanlage gewährleistet die geplante Sicherheit und rechtfertigt die hohen Installationskosten.

Grundlage für die Prüfung und Wartung von Feststellanlagen sind die DiBt-Richtlinie für Feststellanlagen und die DIN 14677.

Diese beiden Vorschriften legen fest, dass durch den Betreiber der Anlage mindestens aller Monate eine Funktionsprüfung der Feststellanlage durchgeführt werden muss. Die Funktionsprüfung kann durch eine eingewiesene Person ausgeführt werden; d. h. die Prüfung kann von jedermann ausgeführt werden.

Auf Antrag des Herstellers der Anlage beim DiBt kann das Prüfungsintervall auf 3 Monate verlängert werden.

Die jährliche Wartung muss durch eine Fachkraft für Feststellanlagen ausgeführt werden.

Diese führt zunächst die Funktionsprüfungen durch:

  • Betätigung des Handmelders
  • Auslösung der Brandmelder simulieren
  • Kontrolle des unverzüglichen und sicheren Schließens der Tür
Bei der jährlichen Prüfung und Wartung kommen hinzu:
  • Kontrolle des ordnungsgemäßen Zusammenwirkens aller Teile der Feststellanlage
  • Melder auf Funktion untersuchen
  • Kontakte reinigen
  • Verbindungen auf festen Sitz überprüfen
  • Türbänder und Schlosser fetten
  • Laufschienen reinigen
  • und anderes mehr entsprechend der Gebrauchsanleitung des Herstellers
Die Prüfungen und Wartungen müssen dokumentiert und in das Prüfbuch eingetragen werden. 

Freitag, 10. Mai 2013

Funktionsprüfung von Feststellanlagen nach DIN 14677


Eine Kindertagesstätte kommt heute praktisch nicht mehr ohne Feststellanlagen aus. Denn einerseits müssen die Brandabschnitte in den Einrichtung brandschutztechnisch abgeschlossen sein. Das gilt dann auch für die Türen. Die Brandschutztüren sind dann so schwer, dass sie kaum noch mit einem leichten Handgriff geöffnet werden können. Sie müssen deshalb immer offen stehen und werden im Brandfall durch Feststellanlagen geschlossen.

Natürlich müssen solche Türen vom Betreiber auch regelmäßig geprüft (mindestens 1x pro Monat) und ständig betriebsfähig gehalten werden. 

Umfang, Ergebnis und Zeitpunkt der monatlichen Überprüfung müssen aufgezeichnet werden. Die Aufzeichnungen sind durch den Betreiber aufzubewahren.

Die monatliche Überprüfung darf von jedermann durchgeführt werden. Dazu ist keine besondere Qualifikation erforderlich. Bei der Überprüfung ist der Handmelder zu betätigen. Die Brandmelder werden z. B. einen Fön (Wärmesimulation)) und ein Prüfaerosol (Rauchsimulation) ausgelöst. In allen Fällen muss die Tür unverzüglich und sicher schließen.

Die jährliche Prüfung und Wartung der Feststellanlagen muss von einer entsprechend ausgebildeten Person durchgeführt werden. 

Mittwoch, 11. April 2012

DIN 14677: Was muss in der Instandhaltungsdokumentation einer Feststellanlage geregelt sein?


Die DIN 14677 gibt die Regeln für die Wartung von Feststellanlagen vor. Für jede Feststellanlage wird eine Instandhaltungsdokumentation gefordert. Am besten geeignet ist dafür eine Betriebsbuch. Die DIN 14677 schreibt die folgenden Inhalte in diesem Betriebsbuch vor:

  • a) Aufzeichnung oder Beschreibung der Lage und Identifikation der Feststellanlage im Gebäude,
  • b) Aufstellung der eingebauten Geräte und Komponenten einer Feststellanlage im Gebäude,
  • c) Kopie der bauaufsichtlichen Zulassung der eingesetzten Feststellanlage,
  • d) Wartungsanweisung des Herstellers der Feststellanlage bzw. der Hersteller der Bestandteile der Feststellanlage,
  • e) Umfang, Ergebnis und Zeitpunkt der durchgeführten Funktionsprüfung, z.B. im Betriebsbuch,
  • f) Umfang, Ergebnis und Zeitpunkt der durchgeführten Wartung, z.B.im Betriebsbuch,
  • g) Umfang und Zeitpunkt der durchgeführten Instandsetzungsmaßnahmen z.B. im Betriebsbuch,
  • h) Name und Firma der Person die die Instandhaltungsmaßnahmen durchgeführt hat.

Montag, 5. März 2012

In welchen Fällen Sie als Architekt Feststellanlagen einplanen sollten

In der Einleitung der DIN 14677 haben die Verfasser eine schlaue Bemerkung gemacht, die sich unter den Erstellern von Brandschutzkonzepten und Brandschutzprüfberichten noch nicht breit gemacht hat:

„Der Zweck einer elektrisch gesteuerten Feststellanlage besteht darin: selbstschließende Feuer-/ Rauchschutztüren zuverlässig in geöffneten Zustand festzustellen und im Brandfall zum frühestmöglichsten Zeitpunkt auszulösen ohne jedoch ein Alarmsignal zu verursachen das zur Feuerwehr weitergeleitet wird. Darin unterscheidet sich die geforderte Funktion der Brandmelder von üblichen Gebrauch dieser in Brandmeldeanlagen. „

Auf vielen Baustellen finde ich aber jetzt eine Feststellanlage in jeder Ecke. Ein Wundermittel. Jede Feuer- und Rauchschutztür wird, oftmals scheinbar ohne jede Überlegung, mit einer Feststellanlage, versehen. Das muss nicht sein!

Wie gehen Sie also vor?

Aus dem Brandschutzkonzept heraus werden zwischen den Brandabschnitten, zu Treppenhäusern oder notwendigen Fluren selbstschließende Feuer- und Rauchschutztüren notwendig. Prüfen Sie dann gemeinsam mit dem Bauherrn und Betreiber, ob aus Gründen seiner Nutzung in diesen Bereichen die selbstschließende Funktion der Feuer- und Rauchschutztüren hinderlich ist. Hinderungsgründe in diesen Bereichen für die selbstschließenden Funktionen können z. B. sein:

  •          Das Fahrzeuge in Produktionshallen ungehindert entsprechende   Tore passieren können.
  •         Das Kinder oder pflegbedürftige Personen die schwer zu öffnenden Feuer- und Rauchschutztüren nicht betätigen können.
    •          Das Bewegungsflächen in Bürogebäuden ungehindert begangen werden können.
    •          Das Pflegpersonal in Krankenhäusern und Pflegeheimen eine ungehinderte Sicht und einen ungehinderten Zugang zu den umliegenden Flurbereichen hat.
    •         In Bereichen, in denen aus Bequemlichkeit die Gefahr besteht, das „E30-Keile“ die Selbstschließung der Türen verhindern.

    Liegen solche oder ähnliche Gründe vor, dann setzen Sie Festellanlagen ein. Dann bleiben die Türen offen und schließen im Brandfall durch die automatischen Rauchmelder selbsttätig.

    Wenn Sie das Tür für Tür tun, können Sie für Ihr Projekt bestimmt eine Menge Geld sparen denn für so eine Feststellanlage muss man schon mit ungefähr 1.000,00 Euro, brutto, rechnen.


     
    Geschlossene Tür mit Feststellanlage. Hier hätte die Feststellanlage eingespart werden können.


    Darum ist die Feststellanlage geschlossen: Lagerung von Produktionsmaterial an der Rückseite der Tür.


    Sonntag, 20. Februar 2011

    DIN 14677 für Feststellanlagen


    Feststellanlagen sind, das weiss nicht nur der Elektroplaner in Sachsen, ein wichtiger Bestandteil des Brandschutzes in Gebäuden. Was das für Kindereinrichtungen bedeutet, habe ich auf meiner Homepage beschrieben. Sie können sich hierzu auch eine PDF-Datei mit den wichtigsten Hinweisen herunterladen.

    Die neue DIN 14677 „Instandhaltung von Feststellanlagen für Feuerschutz- und Rauchschutzabflüsse“ wird derzeit veröffentlicht. Die Einspruchssitzungen sind abgeschlossen. Die neue Norm regelt die Prüfungsinhalte und Mindestqualifikation für den für den Kompetenznachweis der Fachkraft für Feststellanlagen. Instandhaltungsmaßnahmen werden detailliert beschrieben und die Inspektions- und Wartungsintervalle vorgegeben. Nur eine Fachkraft darf die jährlich vorgeschriebene Wartung vornehmen. Zusätzlich ist vierteljährlich eine Begehung vorgeschrieben die auch durch eine eingewiesene Person durchgeführt werden kann. Die ZVEI Akademie bietet Seminare für die eingewiesene Person und die Fachkraft für Feststellanlagen an.