Das tragische Busunglück auf der A2, das mehrere Tote und Schwerverletzte forderte, hat – wieder einmal – die Diskussion entfacht, ob Rauchwarnmelder in Reisebussen zur Pflicht werden sollten. Experten gehen davon aus, dass durch den Einsatz von Rauchwarnmeldern das Schlimmste hätte verhindert werden können. Menschenleben wären durch den Einsatz der Melder gerettet worden!
Der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer (bdo) kündigt daraufhin die Rauchwarnmelderpflicht an. Auf seiner Homepage gibt der bdo folgende Information heraus: „Damit Reisegäste und Fahrpersonal frühzeitig über mögliche Rauch- und Brandherde informiert werden, will der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer zukünftig bei allen Neufahrzeugen den Einbau eines Rauchwarnmelders in der Bordtoilette serienmäßig zur Pflicht erheben lassen.“ Weiterhin erwägt der Spitzenverband der deutschen Busbranche die freiwillige Nachrüstung von Rauchwarnmeldern in bereits zugelassenen Reisebussen. Eine umfassende technische Prüfung steht jedoch noch aus.
Es gibt weltweit nur wenige Hersteller von Rauchwarnmeldern, deren Produkte für den Einsatz in Fahrzeugen geeignet sind. Neben der VdS-Zulassung (EN 14604 Anhang L) des Produktes sollte auch auf eine TÜV-Zulassung des Melders für Fahrzeuge geachtet werden. Hier wird auch ein „Rütteltest“ durchgeführt, der für Standard-Produkte nicht erforderlich ist, in Fahrzeugen aber die lebensrettende Funktion – und somit den Schutz von Leben – aufrechterhält.
Der Rauchwarnmelder kann einfach als Batterie-stand-alone-Lösung an der Fahrzeugdecke angebracht oder mit anderen Meldern vernetzt werden.
Quelle: POPP Partner News Ausgabe XXIV/2008
Der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer (bdo) kündigt daraufhin die Rauchwarnmelderpflicht an. Auf seiner Homepage gibt der bdo folgende Information heraus: „Damit Reisegäste und Fahrpersonal frühzeitig über mögliche Rauch- und Brandherde informiert werden, will der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer zukünftig bei allen Neufahrzeugen den Einbau eines Rauchwarnmelders in der Bordtoilette serienmäßig zur Pflicht erheben lassen.“ Weiterhin erwägt der Spitzenverband der deutschen Busbranche die freiwillige Nachrüstung von Rauchwarnmeldern in bereits zugelassenen Reisebussen. Eine umfassende technische Prüfung steht jedoch noch aus.
Es gibt weltweit nur wenige Hersteller von Rauchwarnmeldern, deren Produkte für den Einsatz in Fahrzeugen geeignet sind. Neben der VdS-Zulassung (EN 14604 Anhang L) des Produktes sollte auch auf eine TÜV-Zulassung des Melders für Fahrzeuge geachtet werden. Hier wird auch ein „Rütteltest“ durchgeführt, der für Standard-Produkte nicht erforderlich ist, in Fahrzeugen aber die lebensrettende Funktion – und somit den Schutz von Leben – aufrechterhält.
Der Rauchwarnmelder kann einfach als Batterie-stand-alone-Lösung an der Fahrzeugdecke angebracht oder mit anderen Meldern vernetzt werden.
Quelle: POPP Partner News Ausgabe XXIV/2008
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