Thomas Friedrich ist Inhaber eines Ingenieurbüros für Elektroplanung in Freital, Sachsen. Sein Büro hat sich auf die Sanierung von Kindertageseinrichtungen, Schulen, Baudenkmälern und Verwaltungsgebäuden spezialisiert. Er ist bekannt dafür, dass er auch die „menschliche“ Seite des Bauherrn-, Architekten- und Planeralltags nicht ausblendet, sondern sie mit viel Humor ab- und bearbeitet.
Samstag, 4. Februar 2012
Einzelvergabe ist für Bauherren meist günstiger und risikoärmer als GÜ- oder GU-Vergabe
Bestimmt haben Sie es als Planer schon erlebt, dass Ihnen ein GÜ oder GU einen lukrativen Planungsauftrag mit einem Rundum-sorglos-Paket weggeschnappt hat. Sie haben sich geärgert, weil Ihnen in der Angebotsphase nicht genügend Argumente für die Einzelvergabe eingefallen sind und es machte Sie auch nicht glücklich, als Sie erfahren haben, dass der Bauherr durch ein cleveres Nachtragsmanagement des GÜ über den Tisch gezogen wurde. Die Zeitschrift „Wirtschaftsdienst Ingenieure & Architekten“ hat dazu in Ihrer Ausgabe vom November 2011 einen interessanten Artikel veröffentlicht.
In dem Artikel wird über einen Vortag der renommierten Kölner Rechtsanwältin Dr. Anke Leineweber bei den „Weimarer Baurechtstagen“ des Evangelischen Bundesverbands für Immobilienwesen in Wissenschaft und Praxis berichtet. In diesem kommt Frau Dr. Leinweber zu dem Ergebnis, dass die Einzelvergabe für Bauherren meist günstiger und risikoärmer als eine GÜ- oder GU-Vergabe ist.
Der Wirtschaftsdienst zieht am Ende des Artikels das folgenden Fazit:
„Vergleicht man die Vor- und Nachteile der Unternehmereinsatzformen, so lassen sich mit der vom Bauherrn in der Regel bevorzugten Rundum-sorglos-Lösung keineswegs die Vorteile realisieren, die der Anbieter ins Feld führt. Die Risiken eines Scheiterns oder einer Verteuerung des Bauvorhabens sind weder beim GÜ- noch beim GU-Vertrag ausgeschlossen. Die vermeintlich sehr erleichterte Abwicklung sowie die Vermeidung von Schnittstellenproblemen und Nachweisschwierigkeiten im Rahmen der Gewährleistung wird durch relativ hohe Risikozuschläge erkauft.
• Bei einer reinen Bauleistung von 10 Mio. Euro muss der Auftraggeber beim GÜ-Vertrag mit rund 14 bis 16 Mio. Euro netto an Vergütung für den GÜ rechnen und zusätzlich eigene Controllerkosten von 180.000 bis 200.000 Euro investieren.
• Beim GU-Vertrag ergeben sich Gesamtkosten zwischen 12,2 und 13,5 Mio. Euro, die sich im Fall der Insolvenz des Unternehmers leicht um 20% erhöhen können.
• Bei der Vergabe in Einzelgewerken hat der Bauherr dagegen die Chance, bei störungsfreier Bauabwicklung mit 10,9 bis 11 Mio. Euro hinzukommen und die Risiken für den Fall der Insolvenz eines Vertragspartners zu minimieren.“
Den kompletten Vortrag von Frau Dr. Leineweber stellt Ihnen der Wirtschaftsdienst Ingenieure & Architekten als PDF zur Verfügung. Schicken Sie dazu eine E-Mail mit Ihren Bürodaten an wia@iww.de, Stichwort „Weimarer Baurechtstage“.
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