Posts mit dem Label Wirtschaftspolitik werden angezeigt. Alle Posts anzeigen
Posts mit dem Label Wirtschaftspolitik werden angezeigt. Alle Posts anzeigen

Samstag, 18. August 2012

„PPP-light“ in Hattingen. So werden PPP-Projekte für Architekten und Planer interessant.


PPP-Projekte sind bei uns Planern unbeliebt. Wir sind nur ein Anhängsel eines großen GU oder GÜ und müssen ständig aufpassen, dass wir nicht über den Tisch gezogen werden. Das fängt bei der Aufstellung des Kostenrahmens an, bei dem nach wie vor nur die niedrige Investition und nicht Innovationen zählen. Das setzt sich fort mit der Auswahl von Billiganbietern als Nachunternehmer für den GU, die deshalb kaum Mindeststandards an die Qualität erfüllen können bzw. mit großem zeitlichen Aufwand des Bauüberwachers dazu gezwungen werden müssen. Es endet mit der bei uns Planern unbeliebten Suchen nach Fehlern in der Leistungsbeschreibung, damit der GU über Nachtragsforderungen gegenüber dem Bauherrn am Ende einen auskömmlichen Gesamtpreis durchsetzen kann (Link: GU ist meist teuer für Bauherren)

Wie es besser gehen kann und solch ein PPP-Projekt trotzdem ein Erfolg für Bauherren und Planer wird, zeigt der Wirtschaftsdienst für Ingenieure & Architekten (WIA) in der Ausgabe vom Juni 2012 am Beispiel der Feuerwache in Hattingen.

Die hochverschuldete Stadt Hattingen hatte kein Geld für die neue Feuerwache. Die würde ungefähr 10 Millionen Euro kosten. Außerdem müssten für die Bauzeit Mitarbeiter an das Projekt gebunden werden, die so nicht zur Verfügung standen.

Die Stadt Hattingen holte sich zunächst die Unterstützung eines Planungsbüros, dass die Leistungsphasen 1 bis 2 bearbeitete. Damit lag der Stadtverwaltung eine Unterlage vor, die den politischen Gremien zur Entscheidung vorgelegt werden konnte.

Nachdem alle Beteiligten zugestimmt hatten, wurde das Planungsbüro mit den Leistungsphasen 3 bis 6 beauftragt.

Ausgeschrieben wurde die Bauleistung dann für GUs als PPP-Projekt bis zur Bauabnahme durch die Stadt Hattingen. Der GU tritt während der Bauantrags- und Bauphase in alle Bauherrenpflichten einschließlich der Zwischenfinanzierungen ein.

Der WIA zieht in seinem Artikel das folgende Fazit: „ Dieses PPP-light-Modell“ könnte Vorbild für vergleichbare Projekte sein. Hier sind die Planer kein Subunternehmer von GU oder GÜ (und werden von diesen untergebuttert), sondern agieren als Treuhänder des Auftraggebers bis zur Leitungsphase 6.“

Der Fachbereichsleiter Gebäudewirtschaft der Stadt Hattingen, Herr Rudolf Viefhaus, steht Interessenten für Anfragen zur Verfügung (Mail: r.viefhaus@hattinen.de). Wenn Sie öffentlicher Bauherr, Architekt oder Planer mit einem ähnlichen Bauvorhaben sind, fragen Sie einfach Herrn Viefhaus.

Samstag, 4. Februar 2012

Einzelvergabe ist für Bauherren meist günstiger und risikoärmer als GÜ- oder GU-Vergabe


Bestimmt haben Sie es als Planer schon erlebt, dass Ihnen ein GÜ oder GU einen lukrativen Planungsauftrag mit einem Rundum-sorglos-Paket weggeschnappt hat. Sie haben sich geärgert, weil Ihnen in der Angebotsphase nicht genügend Argumente für die Einzelvergabe eingefallen sind und es machte Sie auch nicht glücklich, als Sie erfahren haben, dass der Bauherr durch ein cleveres Nachtragsmanagement des GÜ über den Tisch gezogen wurde. Die Zeitschrift „Wirtschaftsdienst Ingenieure & Architekten“ hat dazu in Ihrer Ausgabe vom November 2011 einen interessanten Artikel veröffentlicht.

In dem Artikel wird über einen Vortag der renommierten Kölner Rechtsanwältin Dr. Anke Leineweber bei den „Weimarer Baurechtstagen“ des Evangelischen Bundesverbands für Immobilienwesen in Wissenschaft und Praxis berichtet. In diesem kommt Frau Dr. Leinweber zu dem Ergebnis, dass die Einzelvergabe für Bauherren meist günstiger und risikoärmer als eine GÜ- oder GU-Vergabe ist.

Der Wirtschaftsdienst zieht am Ende des Artikels das folgenden Fazit:

„Vergleicht man die Vor- und Nachteile der Unternehmereinsatzformen, so lassen sich mit der vom Bauherrn in der Regel bevorzugten Rundum-sorglos-Lösung keineswegs die Vorteile realisieren, die der Anbieter ins Feld führt. Die Risiken eines Scheiterns oder einer Verteuerung des Bauvorhabens sind weder beim GÜ- noch beim GU-Vertrag ausgeschlossen. Die vermeintlich sehr erleichterte Abwicklung sowie die Vermeidung von Schnittstellenproblemen und Nachweisschwierigkeiten im Rahmen der Gewährleistung wird durch relativ hohe Risikozuschläge erkauft.
• Bei einer reinen Bauleistung von 10 Mio. Euro muss der Auftraggeber beim GÜ-Vertrag mit rund 14 bis 16 Mio. Euro netto an Vergütung für den GÜ rechnen und zusätzlich eigene Controllerkosten von 180.000 bis 200.000 Euro investieren.
• Beim GU-Vertrag ergeben sich Gesamtkosten zwischen 12,2 und 13,5 Mio. Euro, die sich im Fall der Insolvenz des Unternehmers leicht um 20% erhöhen können.
• Bei der Vergabe in Einzelgewerken hat der Bauherr dagegen die Chance, bei störungsfreier Bauabwicklung mit 10,9 bis 11 Mio. Euro hinzukommen und die Risiken für den Fall der Insolvenz eines Vertragspartners zu minimieren.“

Den kompletten Vortrag von Frau Dr. Leineweber stellt Ihnen der Wirtschaftsdienst Ingenieure & Architekten als PDF zur Verfügung. Schicken Sie dazu eine E-Mail mit Ihren Bürodaten an wia@iww.de, Stichwort „Weimarer Baurechtstage“.

Donnerstag, 15. Mai 2008

Produzieren in Deutschland

Bei Elektroplanungen in Deutschland kenne ich mich sehr gut aus, beim Thema produzieren in Deutschland eher weniger gut. Das Thema halte ich jedoch für so wichtig, dass ich hier einen aktuellen Gastkommentar eines Mittelständlers veröffentliche möchte. Es handelt sich um einen Kommentar von Joachim Hagemann, Geschäftsführender Gesellschafter der Fa. Doepke Schaltgeräte. Die Fa. Doepke fertigt seit über 50 Jahren elektrische Schaltgeräte in Ostfriesland und Thüringen.

"Fertigen in Deutschland...
...wird dem Mittelstand nicht wirklich leicht gemacht.
Wir haben bisher in über 50Jahren unsere Fehlerstrom- und Leitungsschutzschalter, aber auch die kompletten elektronischen Schaltgeräte in Deutschland gefertigt (Norden in Ostfriesland und Bickenriede in Thüringen). Das soll auch so bleiben.
Mit unseren Mitarbeitern identifiziert sich die gesamte Führungsriege. Sie sind unser wertvollstes Kapital – und das ist bei uns nicht nur eine Floskel: Wir leben das. Wir Mittelständler sind es, die sich für die Menschen in ihren Regionen persönlich verantwortlich fühlen.
Und nun das neue Steuergesetz, z.B. die Erbschaftssteuer. Großunternehmen erhalten 3-4stellige Millionen-Subventionen und sind nur 5 Jahre an den Standort Deutschland gebunden. Der Deutsche Mittelstand bekommt keine Subventionen, sondern wird nur dann steuerlich verschont, wenn er seinen Betrieb 15 Jahre fortführt, und das auch nur, wenn er sich verpflichtet, die Mitarbeiterzahl zu halten – wer kann das schon über einen so langen Zeitraum?
Mindestens 8 Milliarden hat die Sachsen-LB, 4 Milliarden die West-LB, 4 Milliarden die Bayern-LB (Was haben die auf dem amerikanischen Immobilienmarkt verloren?) und 9 Milliarden die IKB/KfW (Geld, welches für den deutschen Mittelstand gedacht war) in den Sand gesetzt. Da gibt’s nicht mal eine Dienstaufsichtsbeschwerde, geschweige denn ein Untreueverfahren gegen die Zocker und Scharlatane à la Ingrid Matthäus-Maier und so genannte „Aufsichtsfuzzis“ wie Linssen, Gabriel, Lafontaine & Co.
Da passt jetzt auch noch die Aussage von Deutsche-Bank-Chef Ackermann hinein, der nach einer konzertierten Aktion von Banken, Regierungen und Notenbanken ruft. Den Staat als Krisenhelfer anzurufen, ist – gelinde gesagt – eine Unverschämtheit. Da sollen wir Steuerzahler die Fehler der Banker abfedern.
Wir deutschen Mittelständler – und dazu gehören insbesondere auch die deutschen Elektroinstallateure – müssen an einem Strang ziehen, wenn es um deutsche Interessen und deutsche Arbeitsplätze geht. Wir, der Mittelstand, sind das Rückgrat der deutschen Wirtschaft. Alle Zahlen belegen das, allerdings honoriert es die Politik oft nur mit schönen Worten.

Joachim Hagemann
Geschäftsführender Gesellschafter"