Montag, 15. Dezember 2014

Müssen Toiletten mit Rauchmeldern überwacht werden?

Hier brennt nichts an. Meistens müssen WCs nicht mit Rauchmeldern überwacht werden. flickr.com/Pedro Ribeiro Simoes

Wenn der Brandschutzkonzeptersteller eine Brandmeldeanlage mit flächendeckender Überwachung fordert, müssen alle Räume mit automatischen Meldern überwacht werden. Die Norm lässt nur wenige Ausnahmen zu.  

Zählen die Toiletten dazu? Ja, sie zählen dazu.  

Wo steht das? Das steht in der DIN VDE 0833-2. Unter Punkt 6.1.3.2 sind die Räume aufgeführt, die von der Überwachung mit automatischen Meldern ausgenommen werden können.Sanitärräume können nach dieser Norm von der Überwachung ausgenommen werden, wenn in diesen Räumen keine brennbaren Vorräte oder Abfälle aufbewahrt werden. Das ist sicherlich bei den meisten Toiletten der Fall.

Ich plädiere meistens dafür, Toiletten von der Überwachung auszunehmen, da hier der Nutzer merkt, dass keine Überwachung auf Teufel komm raus installiert wird. Der gesunde Menschenverstand siegt. Das Foto am Beginn dieses Posts ist ein drastisches Beispiel: Was soll in den meisten Toiletten anbrennen?

Wo der gesunde Menschenverstand siegt, erhöht sich automatisch die Akzeptanz einer Brandmeldeanlage.

1 Kommentar:

Nina hat gesagt…

Ich denke auch, dass Rauchmelder in Bädern überflüssig sind. Wichtig sind meiner Meinung nach die Schlafräume und die Fluchtwege (der Flur).