Hier hat der Elektriker in einem Raum zwischen notwendigen Treppenhaus und Ausgang zum Freien die Brandschutztür "vergessen". |
Wenn Sie bei der Überschrift dieses Post aber gedacht haben: „Das weiß ich doch. Sie dürfen in allen Gängen, Fluren und Treppenhäusern nur angebracht werden, wenn sie eine Brandschutzverkofferung haben!“ Dann gehören Sie zu denjenigen, die jeden Verteiler in jedem Gang, Flur und Treppenhaus mit einem Brandschutzkoffer versehen. Doch das muss auch nicht sein.
Denn in Sachsen fordert die Leitungsanlagen-Richtlinie (LAR) folgendes:
„Verteiler sind gegenüber notwendigen Treppenräumen und Räumen zwischen notwendigen Treppenräumen und Ausgängen in Freie durch mindestens feuerhemmende Bauteile (F30) aus nichtbrennbaren Baustoffen abzutrennen.
… Verteiler in notwendigen Fluren sind durch Bauteilen aus nichtbrennbaren Baustoffen mit geschlossenen Oberflächen abzutrennen.“
Also nur in notwendigen Treppenhäusern und den Räumen zu den Ausgängen ins Freie müssen Sie in Sachsen eine Brandschutzverkofferung für Elektroverteilungen installieren Dort ist es aber auch Pflicht.
In notwendigen Fluren und allen anderen Räumen genügt eine Tür aus nichtbrennbaren Baustoffen. Das ist bei einem Standardverteiler aus Stahlblech immer gegeben.
3 Wochen später hat der Elektriker die Brandschutztür nachgerüstet. |
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