Jein.
Selbstverständlich sind Einzelbatterieleuchten bei sehr kleinen Objekten eine fachliche und natürlich auch preiswerte Alternative zur Sicherheitsbeleuchtung mit Zentralbatterieanlage. Wenn nur 5 oder 6 Leuchten für ein kleines Treppenhaus benötigt werden, sind Einzelbatterieleuchten wirtschaftlich unschlagbar gegenüber einer Zentralbatterieanlage. Außerdem entfällt auch noch der Raum für die Zentralbatterie und der Platz kann für andere Zwecke benutz werden. So ungefähr bis 20 Einzelbatterieleuchten ist es wirtschaftlich sinnvoller, Einzelbatterieleuchten einzusetzen. Sind es mehr Leuchten, ist auf jeden Fall der Einsatz einer Kompaktzentrale für die Sicherheitsbeleuchtung mit den entsprechenden Leuchten preiswerter. Aber auch beim Einsatz von Einzelbatterieleuchten gibt es einige Punkte zu beachten:
Auch bei Einzelbatterieleuchten ist ein wöchentlicher bzw. monatlicher Funktionstest notwendig, d. h. jede Woche muss der Hausmeister zu jeder Einzelbatterieleuchten gehen und den Prüftaster betätigen. Haben Sie die Zeiten dafür eingeplant? Kommt der Hausmeister ohne Leiter an die Leuchte heran? Führt der Hausmeister das vorgeschriebene Prüfbuch immer sorgfältig?
Oftmals werden die Einzelbatterieleuchten eines Abschnittes (z. B. die Leuchten in den o. g. kleinen Treppenhaus) über einen separaten Stromkreis versorgt, d. h. sie „merken“ überhaupt nicht, wenn der Stromkreis für die Treppenhausbeleuchtung ausfällt. Sie schalten erst ein, wenn die Spannungsversorgung für die ganze Verteilung ausfällt. Hier muss durch Ihren Elektriker die entsprechend Schaltungstechnik nachgerüstet werden.
Die Akkus der Einzelbatterieleuchten sind sehr temperaturempfindlich. Die Betriebstemperatur sollte ungefähr bei 20°C liegen. Dadurch sind Einzelbatterieleuchten für den Außeneinsatz (im Winter) nicht geeignet. Einige Hersteller haben dafür eine Lösung gefunden: Durch eine kleine Akkuheizung ist der Außeneinsatz möglich. Dadurch erhöhen sich aber die Kosten für die Leuchte...
Ein Blockieren der Leuchten außerhalb der Betriebszeiten ist (in der Regel) nicht möglich, d. h. Ihre Einzelbatterieleuchten mit Rettungszeichenfunktion in Dauerschaltung leuchten auch am Wochenende und in den Weihnachtsferien, wo sie eigentlich nicht gebraucht werden und verbrauchen auch während dieser Zeit Strom.
Der Einsatz von Fremdleuchten in einem Einzelbatteriesystem ist (fast) nicht möglich. Dazu müssen Einzelbatterieversorgungsgeräte in die Fremdleuchten eingebaut werden und das ist aus Platzgründen meist nicht möglich.
Der Batterietausch bei Einzelbatterieleuchten ist ebenfalls sehr aufwendig und muss natürlich bei jeder Leuchte separat durchgeführt werden. Am besten, das macht Ihr Elektriker beim Ausfall der ersten Leuchte für alle Leuchten im Objekt, sonst kommt er jede Woche wieder und schreibt dafür eine Rechnung. Allerdings hätten einige Akkus eigentlich eine viel, viel, längere Lebensdauer...
Außer der kleinen Anzahl gibt es für Einzelbatterieleuchten noch 2 organisatorische Einsatzgründe für den Einsatz:
1. Das Objekt wird nur schrittweise saniert oder neugebaut. Abschnitt für Abschnitt wird mit Einzelbatterieleuchten eine funktionsfähige Sicherheitsbeleuchtung aufgebaut.
2. Es gibt im Objekt mehrere Nutzer und Mieter und jeder ist für seinen Bereich und die Sicherheitsbeleuchtung selbst zuständig. Keiner will den Strom für andere und die teuren Wartungskosten bezahlen.
Ja, in sehr kleinen Objekten macht der Einsatz von Einzelbatterieleuchten Sinn. Sobald das Objekt größer wird, müssen Sie schon ein paar Dinge mehr beachten.
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