40% Förderung für LED-Leuchten bei Sanierungsprojekten in Kommunen
Das Bundesministerium für Umwelt fördert auch 2013 die LED-Beleuchtung in Kommunen. Gefördert wird u.a. die LED – Innen- und Hallenbeleuchtung mit einer CO² Reduzierung von mindestens 50 % im Vergleich zur Altanlage in Kommunen und deren Eigenbetrieben (100 % Anteil Kommune) mit einem Zuschuss von 40 % der Investitionskosten. Die Projektsumme muss mindestens 12.000 Euro betragen. Die Projekte eines Antragstellers können bis zum erreichen diese Summe kummuliert werden.
Antragsberechtigte sind Kommunen, Kirchen, Hochschulen, Bildungseinrichtungen und kulturelle Einrichtungen.
Der Antragszeitraum hat am 1. Januar begonnen und endet am 31. März 2013.
Zur Förderichtlinie führt der folgende Link:
http://www.bmu.de/bmu/presse-reden/pressemitteilungen/pm/artikel/neue-kommunalrichtlinie-energiewende-vor-ort/?tx_ttnews%5BbackPid%5D=1892&cHash=10e8cd370b4fa82e78f498ad4c1e61a2
Haben
Sie Fragen zu solch einem Sanierungsprojekt? Sollen wir die Antragstellung für Sie erledigen? Dann rufen Sie mich unter
0351 6410123 an oder senden Sie mir eine Mail an
elektroplaner@ib-friedrich.de.
PS: Die akuelle Förderrichtlinien für 2015 finden Sie hier. >>>
2 Kommentare:
Hallo, wollte im bezug auf die Förderung anfragen, welche Voraussetzungen gegeben sind und ob man eventuell auch als Vermieter diese Förderung beantragen könnte?
Alexander von pureco-led.com
Antragsberechtigte sind Kommunen, Kirchen, Hochschulen, Bildungseinrichtungen und kulturelle Einrichtungen.
Der neue Antragszeitraum beginnt am 1. Januar und endet am 31. März 2015. Die Antragsvorausetzungen stehen in der neuen Kommunalrichtlinie.
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