Spätestens seit diesem tragischen Ereignis geistert das Problem des Amokalarms in Schulen durch die einschlägigen Gremien. Die Experten sind sich uneins. Soll die Schule zu einem Hochsicherheitstrakt ausgebaut werden? Gesetzliche Regelungen lassen bestimmt noch eine Weile auf sich warten. Technisch ist vieles möglich.
Wenn man genau hinschaut, sieht man, dass die Alarmierung bei Amoksituationen in Normen und Richtlinien bislang nicht oder nicht ausreichend geregelt ist. Der Arbeitskreis „Amokalarm für Schulen“ des ZVEI entwickelt deshalb Lösungsansätze zur einheitlichen Alarmierung bei Gefahrensituationen im öffentlichen Raum am Beispiel von Amoksituationen an Schulen. Die Empfehlungen werden als ZVEI-Merkblatt für Planer, Errichter, Hersteller, Behörden und Betreiber veröffentlicht. Erste Ergebnisse sollen am 20. Januar 2011 vorgestellt werden.
Presseinformation: ZVEI gründet Arbeitskreis Amokalarm
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