Prinzipanordnung Feuerwehrschlüsseldepot und Zubehör |
Feuerwehrschlüsseldepots dürfen grundsätzlich nur in Wände aus Mauerwerk, gegossenem Beton oder Stahlbeton eingebaut werden. Die Wände müssen den Anforderungen an Außenwände gemäß DIN EN 50518-1 entsprechen. Zulässig sind Wände, die aus
- massivem Mauerwerk mit mindestens 200 mm
- gegossenem Beton mit mindestens 150 mm
- Stahl-Beton mit mindestens 100 mm
Die Wände müssen mindestens 80 mm dicker sein als die Einbautiefe des Feuerwehrschlüsseldepots (SD). Das Schlüsseldepot muss
eingemauert oder in die Betonwand eingegossen werden.
Der Einbau eines FSD muss so erfolgen, dass die Außentür bündig mit der Außenfläche der Wand abschließt und sich die Unterkante des FSD in einer Höhe von mindestens 0,8m und höchstens 1,40m über dem fertigen Fußboden befindet.
Schlüsseldepots müssen in unmittelbarer Nähe (Umkreis von etwa 5 m) vor dem von der Feuerwehr vorgesehenen Zugang bzw. der Zufahrt angebracht werden.
Ein ungehinderter Zugang zum Schlüsseldepot muss für den jeweiligen Zugangsberechtigten jederzeit möglich sein.
Schlüsseldepots sind vorzugsweise an wettergeschützten Stellen zu installieren, z.B. in Nischen, Durchgängen, unter Vordächern.
Oberhalb des FSD muss das Freischaltelement (FSE) außerhalb des Handbereiches installiert werden.
Die Anordnung des FSD und des entsprechenden Zubehörs muss der DIN VDE 0833 und der VdS-Richtlinien 2015 (Anlagenteile) sowie der VdS-Richtlinie 2350 (Planung) entsprechen.
Auf jeden Fall muss die Anordnung den technischen Anschlussbedingungen (TAB) der jeweiligen Feuerwehr entsprechen und mit dieser abgestimmt werden. Die Darstellung in der Prinzipskizze entspricht den TAB der Dresdner Feuerwehr.
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