Am 30. November letzten Jahres hatte ich hier im Blog darüber geschrieben, dass des Bundesministerium für Umwelt (BMU) wieder ein Förderprogramm für die Sanierung der Beleuchtung von kommunalen Einrichtungen mit LED-Leuchten aufgelegt hat. Die aktuelle Förderquote beträgt 30%.
Den Antrag für die Förderung können Sie natürlich selbst
beim Projektträger stellen. Aber lohnt
das sich das für Sie wirklich? Ist es für Sie nicht doch besser, einen
Elektroplaner zu beauftragen?
Die Abfragen im Förderformular sind sehr umfangreich und sehr
fachspezifisch. Zuerst ist es notwendig, dass Sie die vorhandene Beleuchtungsanlage
aufnehmen und dokumentieren. Sie müssen den Leuchtentyp angeben, den Typ des
Vorschaltgerätes der Leuchten und die Anzahl der vorhandenen Leuchten. Dann müssen Sie die Beleuchtungsberechnung mit
den neuen LED-Leuchten vornehmen und zum Vergleich mit der Altanlage wieder die
Leuchten pro Raum ermitteln. Wollen Sie
das wirklich selbst erledigen? Können Sie das?
Nur die Leuchten allein reichen für die optimale Beleuchtungsanlage
selten aus. Als nächstes müssen Sie deshalb die Betriebsstundenreduzierung mit
einer Tageslichtsteuerung der Beleuchtung, einer Präsenzsteuerung und eine
Zeitsteuerung betrachten. Haben Sie sich
schon damit beschäftigt?
Bei der Beurteilung der Investitionskosten müssen sicher
sein bei der Einschätzung von Preisen für die Leuchten und die Beleuchtungsteuerung.
Können Sie auf gutes Zahlenmaterial und entsprechende Erfahrungswerte zurückgreifen?
Ich kenne zwar die wenigsten von Ihnen, aber ich glaube, die
meisten von Ihnen sind mit den o. g. Aufgaben überfordert. Denn das ist nämlich auch noch nicht alles, was Sie beim Förderantrag
beachten müssen.
Ich hoffe ich habe Sie davon überzeugt, dass Sie für die
Erstellung des Förderantrages einen Elektroplaner benötigen. Rufen Sie mich an!
Ich helfe Ihnen.
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