Montag, 6. Januar 2014

30% Förderung für LED-Leuchten bei Sanierungsprojekten in Kommunen durch das BMU. Ihr Elektroplaner hilft Ihnen bei der Antragstellung.


Am 30. November letzten Jahres hatte ich hier im Blog darüber geschrieben, dass des Bundesministerium für Umwelt (BMU) wieder ein Förderprogramm für die Sanierung der Beleuchtung  von kommunalen Einrichtungen mit LED-Leuchten aufgelegt hat. Die aktuelle Förderquote beträgt 30%.

Den Antrag für die Förderung können Sie natürlich selbst beim Projektträger stellen.  Aber lohnt das sich das für Sie wirklich? Ist es für Sie nicht doch besser, einen Elektroplaner zu beauftragen?

Die Abfragen im Förderformular sind sehr umfangreich und sehr fachspezifisch. Zuerst ist es notwendig, dass Sie die vorhandene Beleuchtungsanlage aufnehmen und dokumentieren. Sie müssen den Leuchtentyp angeben, den Typ des Vorschaltgerätes der Leuchten und die Anzahl der vorhandenen Leuchten.  Dann müssen Sie die Beleuchtungsberechnung mit den neuen LED-Leuchten vornehmen und zum Vergleich mit der Altanlage wieder die Leuchten pro Raum ermitteln.  Wollen Sie das wirklich selbst erledigen? Können Sie das?

Nur die Leuchten allein reichen für die optimale Beleuchtungsanlage selten aus. Als nächstes müssen Sie deshalb die Betriebsstundenreduzierung mit einer Tageslichtsteuerung der Beleuchtung, einer Präsenzsteuerung und eine Zeitsteuerung betrachten.  Haben Sie sich schon damit beschäftigt?

Bei der Beurteilung der Investitionskosten müssen sicher sein bei der Einschätzung von Preisen für die Leuchten und die Beleuchtungsteuerung. Können Sie auf gutes Zahlenmaterial und entsprechende Erfahrungswerte zurückgreifen?

Ich kenne zwar die wenigsten von Ihnen, aber ich glaube, die meisten von Ihnen sind mit den o. g. Aufgaben überfordert.  Denn das ist nämlich auch noch nicht alles, was Sie beim Förderantrag beachten müssen.  

Ich hoffe ich habe Sie davon überzeugt, dass Sie für die Erstellung des Förderantrages einen Elektroplaner benötigen. Rufen Sie mich an! Ich helfe Ihnen. 

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