Diesen interessanten Artikel zur Entrauchung von Aufzugschächten habe ich heute für Sie im Internet gefunden:
"Im aktuellen Entwurf vorgesehener Änderungen der Bauregelliste für die Ausgabe 2007/2 hat das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) unter Punkt 3.13 / Teil C nun „Rauchabzüge in Fahrschächten von Aufzügen“ neu aufgenommen. Hintergrund für die Aufnahme von Rauchabzugssystemen für Aufzugsschächte in die Bauregelliste ist die neue Energie- Einsparverordnung (EnEv).
Gemäß der EnEV, müssen bei neu beantragten Bauvorhaben alle wärmeübertragenden Gebäudeumfassungsflächen so ausgeführt werden, dass sie entsprechend dem Stand der Technik luftundurchlässig sind. Das gilt auch für Aufzugsschächte. Diese wurden allerdings bisher mit Permanentöffnungen versehen, um für Frischluft zu sorgen und im Brandfall eine Austrittmöglichkeit für Rauch zu schaffen. Planer, Architekten und Bauherren, können künftig Systeme zur Aufzugsschachtentrauchung einsetzen, die der Bauregelliste C entsprechen um die gesetzlich geforderten Entrauchungsöffnungen entsprechend der EnEV zu verschließen. Weitere Nachweise werden baurechtlich nicht mehr benötigt."
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